[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bttg-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bttg","Gesetz zur Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2026-04-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbttg\u002Fxml.zip",9780624,"§ 15","15","Gerichtsstand",null,"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland im Anwendungsbereich dieses Gesetzes beschäftigt sind oder waren, können eine auf den Zeitraum der Beschäftigung im Anwendungsbereich dieses Gesetzes bezogene Klage auf Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 Absatz 1 und 3 sowie § 12 und entsprechender Ersatzansprüche auch vor einem deutschen Gericht für Arbeitssachen erheben.","BTTG - § 15 Gerichtsstand\n\nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland im Anwendungsbereich dieses Gesetzes beschäftigt sind oder waren, können eine auf den Zeitraum der Beschäftigung im Anwendungsbereich dieses Gesetzes bezogene Klage auf Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 Absatz 1 und 3 sowie § 12 und entsprechender Ersatzansprüche auch vor einem deutschen Gericht für Arbeitssachen erheben.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 14","Fakultativer Ausschlussgrund","14",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 13","Feststellung von Verstößen","13",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 12","Nachunternehmerhaftung","12",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 16","Übergangsregelung","16",[],false]