[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bu_akt_bv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bu_akt_bv","Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-04-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbu_akt_bv\u002Fxml.zip",9780636,"§ 5","5","Ersatzmaßnahmen",null,"(1) Ist aus technischen Gründen eine Übermittlung nach § 4 vorübergehend nicht möglich, so ist die Übermittlung der Akte auch auf andere Weise, etwa in Papierform oder auf einem physischen Datenträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2, zulässig. Auf Anforderung ist die elektronische Akte nachzureichen.\n(2) Können die nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung bekanntgemachten Höchstgrenzen für die Anzahl oder das Volumen elektronischer Dokumente nicht eingehalten werden, so ist die Übermittlung der Akte auch auf einem physischen Datenträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 zulässig.","BU_AKT_BV - § 5 Ersatzmaßnahmen\n\n(1) Ist aus technischen Gründen eine Übermittlung nach § 4 vorübergehend nicht möglich, so ist die Übermittlung der Akte auch auf andere Weise, etwa in Papierform oder auf einem physischen Datenträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2, zulässig. Auf Anforderung ist die elektronische Akte nachzureichen.\n(2) Können die nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung bekanntgemachten Höchstgrenzen für die Anzahl oder das Volumen elektronischer Dokumente nicht eingehalten werden, so ist die Übermittlung der Akte auch auf einem physischen Datenträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 zulässig.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Übermittlungswege","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Übergang der Aktenführung oder Bearbeitung","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Übermittlung elektronischer Akten","2",[35,39],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Bekanntmachung technischer Anforderungen","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Inkrafttreten","7",[],false]