[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-buchprg-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":55},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"buchprg","Gesetz über die Preisbindung für Bücher","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-09-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbuchprg\u002Fxml.zip",1214391,"§ 7","7","Ausnahmen",null,"(1) § 3 gilt nicht beim Verkauf von Büchern 1.an Verleger oder Importeure von Büchern, Buchhändler oder deren Angestellte und feste Mitarbeiter für deren Eigenbedarf,\n2.an Autoren selbständiger Publikationen eines Verlages für deren Eigenbedarf,\n3.an Lehrer zum Zwecke der Prüfung einer Verwendung im Unterricht,\n4.die auf Grund einer Beschädigung oder eines sonstigen Fehlers als Mängelexemplare gekennzeichnet sind,\n5.im Rahmen eines auf einen Zeitraum von 30 Tagen begrenzten Räumungsverkaufs anlässlich der endgültigen Schließung einer Buchhandlung, sofern die Bücher aus den gewöhnlichen Beständen des schließenden Unternehmens stammen und den Lieferanten zuvor mit angemessener Frist zur Rücknahme angeboten wurden.\n(2) Beim Verkauf von Büchern können wissenschaftlichen Bibliotheken, die jedem auf ihrem Gebiet wissenschaftlich Arbeitenden zugänglich sind, bis zu 5 Prozent, jedermann zugänglichen kommunalen Büchereien, Landesbüchereien und Schülerbüchereien sowie konfessionellen Büchereien und Truppenbüchereien der Bundeswehr und der Bundespolizei bis zu 10 Prozent Nachlass gewährt werden.\n(3) Bei Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden, gewähren die Verkäufer folgende Nachlässe:\n1.\nbei einem Auftrag im Gesamtwert bis zu 25.000 Euro für Titel mit\nmehr als 10 Stück\n8 Prozent Nachlass,\nmehr als 25 Stück\n10 Prozent Nachlass,\nmehr als 100 Stück\n12 Prozent Nachlass,\nmehr als 500 Stück\n13 Prozent Nachlass,\n2.\nbei einem Auftrag im Gesamtwert von mehr als\n25.000 Euro\n13 Prozent Nachlass,\n38.000 Euro\n14 Prozent Nachlass,\n50.000 Euro\n15 Prozent Nachlass.\nSoweit Schulbücher von den Schulen im Rahmen eigener Budgets angeschafft werden, ist stattdessen ein genereller Nachlass von 12 Prozent für alle Sammelbestellungen zu gewähren.\n(4) Der Letztverkäufer verletzt seine Pflicht nach § 3 nicht, wenn er anlässlich des Verkaufs eines Buches 1.Waren von geringem Wert oder Waren, die im Hinblick auf den Wert des gekauften Buches wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen, abgibt,\n2.geringwertige Kosten der Letztabnehmer für den Besuch der Verkaufsstelle übernimmt,\n3.Versand- oder besondere Beschaffungskosten übernimmt oder\n4.andere handelsübliche Nebenleistungen erbringt.","BUCHPRG - § 7 Ausnahmen\n\n(1) § 3 gilt nicht beim Verkauf von Büchern 1.an Verleger oder Importeure von Büchern, Buchhändler oder deren Angestellte und feste Mitarbeiter für deren Eigenbedarf,\n2.an Autoren selbständiger Publikationen eines Verlages für deren Eigenbedarf,\n3.an Lehrer zum Zwecke der Prüfung einer Verwendung im Unterricht,\n4.die auf Grund einer Beschädigung oder eines sonstigen Fehlers als Mängelexemplare gekennzeichnet sind,\n5.im Rahmen eines auf einen Zeitraum von 30 Tagen begrenzten Räumungsverkaufs anlässlich der endgültigen Schließung einer Buchhandlung, sofern die Bücher aus den gewöhnlichen Beständen des schließenden Unternehmens stammen und den Lieferanten zuvor mit angemessener Frist zur Rücknahme angeboten wurden.\n(2) Beim Verkauf von Büchern können wissenschaftlichen Bibliotheken, die jedem auf ihrem Gebiet wissenschaftlich Arbeitenden zugänglich sind, bis zu 5 Prozent, jedermann zugänglichen kommunalen Büchereien, Landesbüchereien und Schülerbüchereien sowie konfessionellen Büchereien und Truppenbüchereien der Bundeswehr und der Bundespolizei bis zu 10 Prozent Nachlass gewährt werden.\n(3) Bei Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden, gewähren die Verkäufer folgende Nachlässe:\n1.\nbei einem Auftrag im Gesamtwert bis zu 25.000 Euro für Titel mit\nmehr als 10 Stück\n8 Prozent Nachlass,\nmehr als 25 Stück\n10 Prozent Nachlass,\nmehr als 100 Stück\n12 Prozent Nachlass,\nmehr als 500 Stück\n13 Prozent Nachlass,\n2.\nbei einem Auftrag im Gesamtwert von mehr als\n25.000 Euro\n13 Prozent Nachlass,\n38.000 Euro\n14 Prozent Nachlass,\n50.000 Euro\n15 Prozent Nachlass.\nSoweit Schulbücher von den Schulen im Rahmen eigener Budgets angeschafft werden, ist stattdessen ein genereller Nachlass von 12 Prozent für alle Sammelbestellungen zu gewähren.\n(4) Der Letztverkäufer verletzt seine Pflicht nach § 3 nicht, wenn er anlässlich des Verkaufs eines Buches 1.Waren von geringem Wert oder Waren, die im Hinblick auf den Wert des gekauften Buches wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen, abgibt,\n2.geringwertige Kosten der Letztabnehmer für den Besuch der Verkaufsstelle übernimmt,\n3.Versand- oder besondere Beschaffungskosten übernimmt oder\n4.andere handelsübliche Nebenleistungen erbringt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Vertrieb","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Preisfestsetzung","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Preisbindung","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Dauer der Preisbindung","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Bucheinsicht","10",[48],{"title":49,"ecli":50,"leitsatz":51,"date":52,"source_url":53,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 21.07.2016 – I ZR 127\u002F15","ECLI:DE:BGH:2016:210716UIZR127.15.0","Förderverein\n1. Wer als Online-Buchhändler im Rahmen eines Partnerprogramms mit dem Förderverein einer Schule für jede Bestellung eines Schulbuchs über einen auf dem Internetauftritt des Fördervereins platzierten Link eine Provisionszahlung zwischen 5% und 9% des Kaufpreises an den Förderverein leistet, verstößt nicht gegen die Buchpreisbindung, sofern der Buchkäufer den gebundenen Buchpreis in voller Höhe entrichten muss und die Provision nicht vom Förderverein an den Buchkäufer weitergeleitet wird.\n2. Eine unzulässige Umgehung der Buchpreisbindung liegt vor, wenn dem Käufer im Gegenzug zur vollen Entrichtung des gebundenen Buchpreises ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt wird, der so erheblich ist, dass er die auf den Preis bezogene Kaufentscheidung in relevanter Weise beeinflussen kann. Die Gewährung von ideellen und immateriellen Vorteilen, etwa die Vermittlung des Gefühls, etwas Gutes getan zu haben, reicht nicht.\n3. Mit dem Näheverhältnis zwischen dem Käufer und dem Förderverein, welches sich aus der Mitgliedschaft oder der Interessenvertretung ergibt, ist noch kein wirtschaftlicher Vorteil für das Vermögen des Käufers verbunden, der die Annahme einer Umgehung der Buchpreisbindung rechtfertigen kann.","2016-07-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300052017.zip","rechtsprechung",false]