[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bvo_2-11a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bvo_2","Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1957-10-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbvo_2\u002Fxml.zip",9781115,"§ 11a","11a","Nicht feststellbare Gesamtkosten","Berechnung der Gesamtkosten","Sind die Bau-, Erwerbs- oder Erschließungskosten nach § 6 Abs. 4 und 5, den §§ 7 bis 11 ganz oder teilweise nicht oder nur mit verhältnismäßig großen Schwierigkeiten festzustellen, so dürfen insoweit die Kosten angesetzt werden, die zu der Zeit, als die Leistungen erbracht worden sind, marktüblich waren. Die marktüblichen Kosten der Gebäude (§ 5 Abs. 3) können nach Erfahrungssätzen über die Kosten des umbauten Raumes bei Hochbauten berechnet werden. Bei der Berechnung des umbauten Raumes ist die Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde zu legen.","BVO_2 - Wirtschaftlichkeitsberechnung - Berechnung der Gesamtkosten - § 11a Nicht feststellbare Gesamtkosten\n\nSind die Bau-, Erwerbs- oder Erschließungskosten nach § 6 Abs. 4 und 5, den §§ 7 bis 11 ganz oder teilweise nicht oder nur mit verhältnismäßig großen Schwierigkeiten festzustellen, so dürfen insoweit die Kosten angesetzt werden, die zu der Zeit, als die Leistungen erbracht worden sind, marktüblich waren. Die marktüblichen Kosten der Gebäude (§ 5 Abs. 3) können nach Erfahrungssätzen über die Kosten des umbauten Raumes bei Hochbauten berechnet werden. Bei der Berechnung des umbauten Raumes ist die Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde zu legen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil II","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 11","Änderung der Gesamtkosten, bauliche Änderungen","11",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 10","Leistungen gegen Renten","10",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 9","Sach- und Arbeitsleistungen","9",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 12","Inhalt des Finanzierungsplanes","12",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 13","Fremdmittel","13",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 14","Verlorene Baukostenzuschüsse","14",[],false]