[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bvo_2-4c":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bvo_2","Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1957-10-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbvo_2\u002Fxml.zip",9781106,"§ 4c","4c","Berechnung des angemessenen Kaufpreises aus den Gesamtkosten","Gegenstand, Gliederung und Aufstellung der Berechnung","Ist in Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 der angemessene Kaufpreis zu berechnen, so sind die Vorschriften der §§ 4 und 4a bei der Ermittlung der Gesamtkosten, der Kosten des Baugrundstücks oder der Baukosten entsprechend anzuwenden, soweit sich aus § 54a Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder aus § 14 Abs. 2 Satz 3 der Durchführungsverordnung zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz nichts anderes ergibt. Im übrigen sind die Gesamtkosten, die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten nach den §§ 5 bis 11a zu ermitteln.","BVO_2 - Wirtschaftlichkeitsberechnung - Gegenstand, Gliederung und Aufstellung der Berechnung - § 4c Berechnung des angemessenen Kaufpreises aus den Gesamtkosten\n\nIst in Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 der angemessene Kaufpreis zu berechnen, so sind die Vorschriften der §§ 4 und 4a bei der Ermittlung der Gesamtkosten, der Kosten des Baugrundstücks oder der Baukosten entsprechend anzuwenden, soweit sich aus § 54a Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder aus § 14 Abs. 2 Satz 3 der Durchführungsverordnung zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz nichts anderes ergibt. Im übrigen sind die Gesamtkosten, die Kosten des Baugrundstücks und die Baukosten nach den §§ 5 bis 11a zu ermitteln.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil II","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 4b","Berechnung für steuerbegünstigten Wohnraum, der mit Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert ist","4b",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 4a","Berücksichtigung von Änderungen bei Aufstellung der Berechnung","4a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Maßgebende Verhältnisse für die Aufstellung der Berechnung","4",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 5","Gliederung der Gesamtkosten","5",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 6","Kosten des Baugrundstücks","6",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 7","Baukosten","7",[],false]