[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bwahlg-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bwahlg","Bundeswahlgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1956-05-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbwahlg\u002Fxml.zip",9781232,"§ 24","24","Änderung von Kreiswahlvorschlägen","Vorbereitung der Wahl","Ein Kreiswahlvorschlag kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn der Bewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert. Das Verfahren nach § 21 braucht nicht eingehalten zu werden, der Unterschriften nach § 20 Abs. 2 und 3 bedarf es nicht. Nach der Entscheidung über die Zulassung eines Kreiswahlvorschlages (§ 26 Abs. 1 Satz 1) ist jede Änderung ausgeschlossen.","BWAHLG - Vorbereitung der Wahl - § 24 Änderung von Kreiswahlvorschlägen\n\nEin Kreiswahlvorschlag kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn der Bewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert. Das Verfahren nach § 21 braucht nicht eingehalten zu werden, der Unterschriften nach § 20 Abs. 2 und 3 bedarf es nicht. Nach der Entscheidung über die Zulassung eines Kreiswahlvorschlages (§ 26 Abs. 1 Satz 1) ist jede Änderung ausgeschlossen.",{"abschnitt":21},"Vierter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 23","Zurücknahme von Kreiswahlvorschlägen","23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 22","Vertrauensperson","22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 21","Aufstellung von Parteibewerbern","21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 25","Beseitigung von Mängeln","25",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 26","Zulassung der Kreiswahlvorschläge","26",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 27","Landeslisten","27",[],false]