[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bwahlgv-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bwahlgv","Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1975-09-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbwahlgv\u002Fxml.zip",9781304,"§ 18","18","Übergangsbestimmung","Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten","Für Wahlgeräte einer Bauart, die bereits für die Wahlen zum 14. Deutschen Bundestag oder die Europawahlen 1994 zugelassen worden ist, gilt die Bauartzulassung im Rahmen des jeweiligen Zulassungserlasses des Bundesministeriums des Innern allgemein für Wahlen zum Deutschen Bundestag oder Europawahlen als erteilt. § 8 Abs. 1 Nr. 6 ist auf diese Wahlgeräte nicht anzuwenden.","BWAHLGV - Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten - § 18 Übergangsbestimmung\n\nFür Wahlgeräte einer Bauart, die bereits für die Wahlen zum 14. Deutschen Bundestag oder die Europawahlen 1994 zugelassen worden ist, gilt die Bauartzulassung im Rahmen des jeweiligen Zulassungserlasses des Bundesministeriums des Innern allgemein für Wahlen zum Deutschen Bundestag oder Europawahlen als erteilt. § 8 Abs. 1 Nr. 6 ist auf diese Wahlgeräte nicht anzuwenden.",{"abschnitt":21},"Zweiter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 17","Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis","17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 16","Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte","16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 15","Wahlniederschrift","15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 19",null,"19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 20","Inkrafttreten","20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Anlage 1","(zu § 2)","anlage-1",[],false]