[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bwbbg_2026-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bwbbg_2026","Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2026-02-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbwbbg_2026\u002Fxml.zip",9781334,"§ 17","17","Auftragsänderungen","Anpassungen von Verträgen","(1) Die Änderung eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist nicht wesentlich, soweit ein Anspruch auf Anpassung des Vertrags aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht.\n(2) Umstände für die Änderung eines öffentlichen Auftrags, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Krise im Sinne des § 4 Absatz 1 der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit stehen, sind regelmäßig unvorhersehbar im Sinne des § 132 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, auch wenn der öffentliche Auftrag erst nach Eintritt der Krise erteilt wurde.","BWBBG_2026 - Anpassungen von Verträgen - § 17 Auftragsänderungen\n\n(1) Die Änderung eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist nicht wesentlich, soweit ein Anspruch auf Anpassung des Vertrags aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht.\n(2) Umstände für die Änderung eines öffentlichen Auftrags, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Krise im Sinne des § 4 Absatz 1 der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit stehen, sind regelmäßig unvorhersehbar im Sinne des § 132 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, auch wenn der öffentliche Auftrag erst nach Eintritt der Krise erteilt wurde.",{"teil":21},"Teil 6",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Beschleunigte sofortige Beschwerde","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Beschleunigte Verfahren vor der Vergabekammer","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Stärkung innovativer Beschaffungen","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Erweiterungen von Rahmenvereinbarungen","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Übergangsregelungen","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Außerkrafttreten","20",[],false]