[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bwbbg_2026-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bwbbg_2026","Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2026-02-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbwbbg_2026\u002Fxml.zip",9781322,"§ 5","5","Ausnahmen vom Haushaltsrecht","Ausnahmen vom Vergabeverfahrensrecht","§ 56 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Vorleistungen insbesondere auch dann vereinbart werden dürfen, wenn das Vorsehen einer Vorleistung in den Vertragsbedingungen in einem wettbewerblichen Verfahren aus Sicht des Auftraggebers auf Basis einer durchgeführten Markterkundung 1.eine höhere Anzahl an Bewerbern oder Bietern,\n2.eine höhere Qualität der Leistung oder\n3.eine beschleunigte Erweiterung verteidigungsindustrieller Kapazitäten\nerwarten lässt.","BWBBG_2026 - Ausnahmen vom Vergabeverfahrensrecht - § 5 Ausnahmen vom Haushaltsrecht\n\n§ 56 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Vorleistungen insbesondere auch dann vereinbart werden dürfen, wenn das Vorsehen einer Vorleistung in den Vertragsbedingungen in einem wettbewerblichen Verfahren aus Sicht des Auftraggebers auf Basis einer durchgeführten Markterkundung 1.eine höhere Anzahl an Bewerbern oder Bietern,\n2.eine höhere Qualität der Leistung oder\n3.eine beschleunigte Erweiterung verteidigungsindustrieller Kapazitäten\nerwarten lässt.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 4","Ausnahmen von den Voraussetzungen der Vergabeverordnungen","4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Ausnahmen von den Voraussetzungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","Ausnahmen auf Basis des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union","2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Ausnahme von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen; Prüfung weiterer Ausnahmen","6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 7","Marktverfügbarkeit; Vergabereife","7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 8","Abweichungen vom Losgrundsatz","8",[],false]