[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bwfsprv-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bwfsprv","Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-04-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbwfsprv\u002Fxml.zip",9781368,"§ 18","18","Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung","Mündliche Abschlussprüfung","(1) Mit Zustimmung des Prüflings und der oder des Beauftragten der obersten Schulaufsichtsbehörde des Landes können als Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung eingeladen werden: 1.ein Mitglied der Landesschulvertretung durch die oder den Beauftragten der obersten Schulaufsichtsbehörde des Landes,\n2.Fachlehrkräfte einer Bundeswehrfachschule und eine Vertreterin oder ein Vertreter der obersten Schulaufsichtsbehörde der Bundeswehrverwaltung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter.\n(2) § 4 Absatz 3 gilt entsprechend.","BWFSPRV - Mündliche Abschlussprüfung - § 18 Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung\n\n(1) Mit Zustimmung des Prüflings und der oder des Beauftragten der obersten Schulaufsichtsbehörde des Landes können als Zuhörerinnen und Zuhörer der mündlichen Abschlussprüfung eingeladen werden: 1.ein Mitglied der Landesschulvertretung durch die oder den Beauftragten der obersten Schulaufsichtsbehörde des Landes,\n2.Fachlehrkräfte einer Bundeswehrfachschule und eine Vertreterin oder ein Vertreter der obersten Schulaufsichtsbehörde der Bundeswehrverwaltung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter.\n(2) § 4 Absatz 3 gilt entsprechend.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 17","Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung","17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 16","Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung","16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 15","Vorbereitung der mündlichen Abschlussprüfung","15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 19","Festsetzung der Endnoten","19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 20","Gesamtergebnis und Bestehen der Prüfung","20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 21","Abschlusszeugnis","21",[],false]