[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bwo_1985-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bwo_1985","Bundeswahlordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1985-08-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbwo_1985\u002Fxml.zip",1215344,"§ 8","8","Beweglicher Wahlvorstand","Wahlorgane","Für die Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen, Klöstern, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sollen bei entsprechendem Bedürfnis und soweit möglich bewegliche Wahlvorstände gebildet werden. Der bewegliche Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher des zuständigen Wahlbezirks oder seinem Stellvertreter und zwei Beisitzern des Wahlvorstandes. Die Gemeindebehörde kann jedoch auch den beweglichen Wahlvorstand eines anderen Wahlbezirks der Gemeinde mit der Entgegennahme der Stimmzettel beauftragen.","BWO_1985 - Wahlorgane - § 8 Beweglicher Wahlvorstand\n\nFür die Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern, kleineren Alten- oder Pflegeheimen, Klöstern, sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten sollen bei entsprechendem Bedürfnis und soweit möglich bewegliche Wahlvorstände gebildet werden. Der bewegliche Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher des zuständigen Wahlbezirks oder seinem Stellvertreter und zwei Beisitzern des Wahlvorstandes. Die Gemeindebehörde kann jedoch auch den beweglichen Wahlvorstand eines anderen Wahlbezirks der Gemeinde mit der Entgegennahme der Stimmzettel beauftragen.",{"abschnitt":21},"Erster Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 7","Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand","7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 6","Wahlvorsteher und Wahlvorstand","6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 5","Tätigkeit der Wahlausschüsse","5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 9","Ehrenämter","9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10","Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld","10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Geldbußen","11",[],false]