[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bwo_1985-anlage-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bwo_1985","Bundeswahlordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1985-08-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbwo_1985\u002Fxml.zip",1215440,"Anlage 3","anlage-3","(zu § 19 Absatz 1)","Übergangs- und Schlussbestimmungen","(Fundstelle: BGBl. I 2017, 595);bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)\nWahlbenachrichtigungStadt BonnDie Oberbürgermeisterin\nWahlbenachrichtigung für die Wahl zum Deutschen Bundestag\t\t\t\t\tFreimachungs- vermerk\nWahltag: Sonntag, der …………………………, Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr\nWahlraum Schulgebäude Agnesstraße 1 53225 Bonn barrierefrei\u002Fnicht barrierefrei\tWahlkreis\u002FWahlbezirk\u002FNummer im Wählerverzeichnis 316 \u002F 00345\t\t\tggf. Weisung zum Sendungsverbleib bei Unzustellbarkeit und Umzug\nAuskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer: …… \u002F …………………, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer: …… \u002F …………………Informationen in Leichter Sprache unter www.bundeswahlleiter.de\u002Finfo\u002Fleichte-sprache.html\nSehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,\nSie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie dazu bitte diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben.\t\t\t Herrn\u002FFrau..............................\nWenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Ihrem Wahlkreis wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die oben mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum ……… 15.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.\nDer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens …, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt. Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen.\nMit freundlichen Grüßen\nStadt BonnDie Oberbürgermeisterin\nMuster für die Versendung der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist ein Vordruck für den Wahlscheinantrag (Anlage 4) aufzudrucken.Muster der Wahlbenachrichtigung kann ggf. auch für zeitgleiche Landtags- und Kommunalwahlen verwendet werden.Die Nummer im Wählerverzeichnis und die Nummer des Wahlbezirks können in die Anschrift aufgenommen werden.Bei Verwendung des Kartenformats sind Absender- und Wahlraumadresse im oberen Drittel der Wahlbenachrichtigung zu positionieren, um maschinelle Falschauslesungen durch den Postdienstleister zu vermeiden.Für jeden Wahlraum ist – ggf. durch Piktogramm – eine Angabe zur Barrierefreiheit anzufügen.Z. B. bundesweite Telefonnummer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, DBSVWird von der Gemeindebehörde beim Druck der Wahlbenachrichtigungen eingesetzt.Die Rücksendung der Wahlbenachrichtigung bei Unzustellbarkeit und die Nachsendung der Wahlbenachrichtigung bei Umzug des Wahlberechtigten mit Mitteilung der neuen Anschrift an die Gemeindebehörde (früher Vorausverfügung), ist durch die Beauftragung eines entsprechenden Versendungsprodukts beim jeweiligen Postdienstleister möglich. Die genaue Formulierung der Weisung ist von der Gemeindebehörde in Absprache mit dem jeweiligen Postdienstleister einzutragen.","BWO_1985 - Übergangs- und Schlussbestimmungen - Anlage 3 (zu § 19 Absatz 1)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2017, 595);bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)\nWahlbenachrichtigungStadt BonnDie Oberbürgermeisterin\nWahlbenachrichtigung für die Wahl zum Deutschen Bundestag\t\t\t\t\tFreimachungs- vermerk\nWahltag: Sonntag, der …………………………, Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr\nWahlraum Schulgebäude Agnesstraße 1 53225 Bonn barrierefrei\u002Fnicht barrierefrei\tWahlkreis\u002FWahlbezirk\u002FNummer im Wählerverzeichnis 316 \u002F 00345\t\t\tggf. Weisung zum Sendungsverbleib bei Unzustellbarkeit und Umzug\nAuskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer: …… \u002F …………………, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer: …… \u002F …………………Informationen in Leichter Sprache unter www.bundeswahlleiter.de\u002Finfo\u002Fleichte-sprache.html\nSehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,\nSie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie dazu bitte diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. 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Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens …, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt. Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen.\nMit freundlichen Grüßen\nStadt BonnDie Oberbürgermeisterin\nMuster für die Versendung der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist ein Vordruck für den Wahlscheinantrag (Anlage 4) aufzudrucken.Muster der Wahlbenachrichtigung kann ggf. auch für zeitgleiche Landtags- und Kommunalwahlen verwendet werden.Die Nummer im Wählerverzeichnis und die Nummer des Wahlbezirks können in die Anschrift aufgenommen werden.Bei Verwendung des Kartenformats sind Absender- und Wahlraumadresse im oberen Drittel der Wahlbenachrichtigung zu positionieren, um maschinelle Falschauslesungen durch den Postdienstleister zu vermeiden.Für jeden Wahlraum ist – ggf. durch Piktogramm – eine Angabe zur Barrierefreiheit anzufügen.Z. 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