[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bzrg-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bzrg","Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1971-03-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbzrg\u002Fxml.zip",9781483,"§ 14","14","Gnadenerweise und Amnestien","Inhalt und Führung des Registers","In das Register sind einzutragen 1.die Aussetzung einer im Register eingetragenen Strafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung sowie deren Widerruf; wird eine Bewährungszeit festgesetzt, so ist auch deren Ende zu vermerken,\n2.die Unterstellung des Verurteilten unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers sowie die Abkürzung oder Verlängerung der Bewährungszeit,\n3.der Erlaß, der Teilerlaß, die Ermäßigung oder die Umwandlung einer im Register eingetragenen Strafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung sowie die Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten, die der Verurteilte nach dem Strafgesetz infolge der Verurteilung verloren hatte,\n4.die Aufhebung der Unterstellung unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers.","BZRG - Das Zentralregister - Inhalt und Führung des Registers - § 14 Gnadenerweise und Amnestien\n\nIn das Register sind einzutragen 1.die Aussetzung einer im Register eingetragenen Strafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung sowie deren Widerruf; wird eine Bewährungszeit festgesetzt, so ist auch deren Ende zu vermerken,\n2.die Unterstellung des Verurteilten unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers sowie die Abkürzung oder Verlängerung der Bewährungszeit,\n3.der Erlaß, der Teilerlaß, die Ermäßigung oder die Umwandlung einer im Register eingetragenen Strafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung sowie die Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten, die der Verurteilte nach dem Strafgesetz infolge der Verurteilung verloren hatte,\n4.die Aufhebung der Unterstellung unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 13","Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht","13",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 12","Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht","12",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 11","Schuldunfähigkeit","11",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 15","Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs","15",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 16","Wiederaufnahme des Verfahrens","16",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 17","Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen","17",[],false]