[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bzrg-43":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bzrg","Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1971-03-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbzrg\u002Fxml.zip",9781521,"§ 43","43","Weiterleitung von Auskünften","Unbeschränkte Auskunft aus dem Register","Oberste Bundes- oder Landesbehörden dürfen Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, einer nachgeordneten oder ihrer Aufsicht unterstehenden Behörde nur mitteilen, wenn dies zur Vermeidung von Nachteilen für den Bund oder ein Land unerläßlich ist oder wenn andernfalls die Erfüllung öffentlicher Aufgaben erheblich gefährdet oder erschwert würde.","BZRG - Das Zentralregister - Auskunft aus dem Register - Unbeschränkte Auskunft aus dem Register - § 43 Weiterleitung von Auskünften\n\nOberste Bundes- oder Landesbehörden dürfen Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, einer nachgeordneten oder ihrer Aufsicht unterstehenden Behörde nur mitteilen, wenn dies zur Vermeidung von Nachteilen für den Bund oder ein Land unerläßlich ist oder wenn andernfalls die Erfüllung öffentlicher Aufgaben erheblich gefährdet oder erschwert würde.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Dritter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 42b","Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften","42b",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 42a","Auskunft für wissenschaftliche Zwecke","42a",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 42","Auskunft an die betroffene Person","42",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 43a","Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen","43a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 44","Vertrauliche Behandlung der Auskünfte","44",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 44a","Versagung der Auskunft","44a",[],false]