[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-chemklimaschutzv-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"chemklimaschutzv","Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase ","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-07-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fchemklimaschutzv\u002Fxml.zip",1215860,"§ 2","2","Begriffsbestimmungen",null,"Im Sinne dieser Verordnung bedeutet 1.Kältesatzfabrikmäßig komplett hergestellte Kälteanlage, in der alle Kältemittel führenden Teile durch Flansche, Schraubverbindungen oder andere, mindestens gleichwertige Verbindungen dicht zusammengebaut sind;\n2.spezifischer KältemittelverlustKältemittelverlust einer Anwendung in Prozent pro Jahr, der mittels geeigneter Methoden entweder aus den Parametern gesamter Kältemittelverlust pro Jahr und Kältemittel-Füllmenge bei erstmaliger Inbetriebnahme oder aus den Parametern Kältemittel-Füllmenge bei erstmaliger Inbetriebnahme, Zeit und Summe der Nachfüllmengen an Kältemittel bestimmt wurde;\n3.NormalbetriebBetriebszustand einer stationären Anlage, deren Funktionstüchtigkeit nicht auf Grund einer Leckage beeinträchtigt oder ausgeschlossen ist, die auf ein plötzlich eingetretenes, außergewöhnliches Ereignis zurückzuführen ist.\nIm Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Verordnung (EU) Nr. 517\u002F2014.","CHEMKLIMASCHUTZV - § 2 Begriffsbestimmungen\n\nIm Sinne dieser Verordnung bedeutet 1.Kältesatzfabrikmäßig komplett hergestellte Kälteanlage, in der alle Kältemittel führenden Teile durch Flansche, Schraubverbindungen oder andere, mindestens gleichwertige Verbindungen dicht zusammengebaut sind;\n2.spezifischer KältemittelverlustKältemittelverlust einer Anwendung in Prozent pro Jahr, der mittels geeigneter Methoden entweder aus den Parametern gesamter Kältemittelverlust pro Jahr und Kältemittel-Füllmenge bei erstmaliger Inbetriebnahme oder aus den Parametern Kältemittel-Füllmenge bei erstmaliger Inbetriebnahme, Zeit und Summe der Nachfüllmengen an Kältemittel bestimmt wurde;\n3.NormalbetriebBetriebszustand einer stationären Anlage, deren Funktionstüchtigkeit nicht auf Grund einer Leckage beeinträchtigt oder ausgeschlossen ist, die auf ein plötzlich eingetretenes, außergewöhnliches Ereignis zurückzuführen ist.\nIm Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Verordnung (EU) Nr. 517\u002F2014.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten","5",[],false]