[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-chemverbotsv_2017-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":27,"citing_decisions":40,"is_thin":41},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"chemverbotsv_2017","Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-01-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fchemverbotsv_2017\u002Fxml.zip",9781767,"§ 2","2","Begriffsbestimmungen","Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen","Im Sinne dieser Verordnung ist 1.Abgabe: die Übergabe oder der Versand an den Erwerber oder die Empfangsperson,\n2.gewerbsmäßige Abgabe: eine Abgabe, die a)im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt oder\nb)mit der Absicht zur Gewinnerzielung im Rahmen einer nicht nur im Einzelfall durchgeführten Tätigkeit erfolgt,\n3.abgebende Person: eine natürliche Person, die eine Abgabe durchführt,\n4.Erwerber: eine natürliche oder juristische Person, in deren Eigentum oder Verfügungsgewalt die Ware durch die Abgabe übergeht,\n5.Empfangsperson: eine vom Erwerber beauftragte natürliche Person, die die Ware bei der Abgabe entgegennimmt.","CHEMVERBOTSV_2017 - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen - § 2 Begriffsbestimmungen\n\nIm Sinne dieser Verordnung ist 1.Abgabe: die Übergabe oder der Versand an den Erwerber oder die Empfangsperson,\n2.gewerbsmäßige Abgabe: eine Abgabe, die a)im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt oder\nb)mit der Absicht zur Gewinnerzielung im Rahmen einer nicht nur im Einzelfall durchgeführten Tätigkeit erfolgt,\n3.abgebende Person: eine natürliche Person, die eine Abgabe durchführt,\n4.Erwerber: eine natürliche oder juristische Person, in deren Eigentum oder Verfügungsgewalt die Ware durch die Abgabe übergeht,\n5.Empfangsperson: eine vom Erwerber beauftragte natürliche Person, die die Ware bei der Abgabe entgegennimmt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[28,32,36],{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 3","Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens","3",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Nationale Ausnahmen von Beschränkungsregelungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006","4",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Anforderungen und Ausnahmen","5",[],false]