[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-d_kvag-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"d_kvag","Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1985-03-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fd_kvag\u002Fxml.zip",9781937,"§ 20","20","Ersatzgerichtsstand im Inland","Besondere Vorschriften","Kommt in den Fällen der Artikel 20 und 21 des Vertrags die Zuständigkeit den deutschen Gerichten zu und ist ein Gerichtsstand im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht begründet, so ist das Amtsgericht, bei welchem das Konkursverfahren anhängig ist oder anhängig war, für den Rechtsstreit zuständig. Gehört die Streitigkeit zur sachlichen Zuständigkeit der Landgerichte, so ist das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk das in Satz 1 bezeichnete Amtsgericht seinen Sitz hat.","D_KVAG - Besondere Vorschriften - § 20 Ersatzgerichtsstand im Inland\n\nKommt in den Fällen der Artikel 20 und 21 des Vertrags die Zuständigkeit den deutschen Gerichten zu und ist ein Gerichtsstand im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht begründet, so ist das Amtsgericht, bei welchem das Konkursverfahren anhängig ist oder anhängig war, für den Rechtsstreit zuständig. Gehört die Streitigkeit zur sachlichen Zuständigkeit der Landgerichte, so ist das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk das in Satz 1 bezeichnete Amtsgericht seinen Sitz hat.",{"abschnitt":21},"Dritter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 19","Erteilung der Vollstreckungsklausel für österreichische Entscheidungen","19",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 18","Zuständigkeit für die eine Vormerkung betreffende einstweilige Verfügung","18",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 17","Antrag auf gerichtliche Entscheidung","17",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 21","Erstreckung von Folgen österreichischer Entscheidungen","21",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 22","Anwendung der Vorschriften über Konkursausfallgeld","22",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 23","Zustellungen","23",[],false]