[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-dachdmstrv_2006-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"dachdmstrv_2006","Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die \nPrüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im \nDachdecker-Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-05-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdachdmstrv_2006\u002Fxml.zip",9782039,"§ 4","4","Meisterprüfungsprojekt",null,"(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht. Vorschläge des Prüflings für den Kundenauftrag sollen berücksichtigt werden. Die auftragsbezogenen Kundenanforderungen werden vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Auf dieser Grundlage erarbeitet der Prüfling ein Umsetzungskonzept, einschließlich einer Zeit- und Materialbedarfsplanung. Dieses hat er vor der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts dem Meisterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Umsetzungskonzept den auftragsbezogenen Kundenanforderungen entspricht.\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten.\n(3) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der nachfolgenden Aufgaben durchzuführen: 1.eine Dachdeckung auf vorgegebener Unterkonstruktiona)mit eingebundener Haupt- oder Wangenkehle oder\nb)als runde oder geschweifte Turmfläche oder\nc)mit Hauptkehle, Fledermausgaube oder geschweifter Schleppgaube\nmit Schiefer, Dachplatten, Dachziegeln oder Reet;\n2.eine Dachabdichtung auf vorgegebener Unterkonstruktion mit allen funktionsbedingten Schichten, insbesondere mit Bitumen-, Kunststoff- oder Elastomerbahnen oder Flüssigabdichtungen. Die Dachabdichtung muss eine Außen- und Innenecke, einen Dachrandabschluss, eine Dachdurchdringung, einen Dacheinlauf, einen Wandanschluss und eine Dehnungsfuge umfassen.\n(4) Die Entwurfs-, Planungs- und Kalkulationsunterlagen werden mit 20 vom Hundert, die durchgeführten Arbeiten mit 60 vom Hundert und die Dokumentationsunterlagen mit 20 vom Hundert gewichtet.","DACHDMSTRV_2006 - § 4 Meisterprüfungsprojekt\n\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht. Vorschläge des Prüflings für den Kundenauftrag sollen berücksichtigt werden. Die auftragsbezogenen Kundenanforderungen werden vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Auf dieser Grundlage erarbeitet der Prüfling ein Umsetzungskonzept, einschließlich einer Zeit- und Materialbedarfsplanung. Dieses hat er vor der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts dem Meisterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das Umsetzungskonzept den auftragsbezogenen Kundenanforderungen entspricht.\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten.\n(3) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der nachfolgenden Aufgaben durchzuführen: 1.eine Dachdeckung auf vorgegebener Unterkonstruktiona)mit eingebundener Haupt- oder Wangenkehle oder\nb)als runde oder geschweifte Turmfläche oder\nc)mit Hauptkehle, Fledermausgaube oder geschweifter Schleppgaube\nmit Schiefer, Dachplatten, Dachziegeln oder Reet;\n2.eine Dachabdichtung auf vorgegebener Unterkonstruktion mit allen funktionsbedingten Schichten, insbesondere mit Bitumen-, Kunststoff- oder Elastomerbahnen oder Flüssigabdichtungen. Die Dachabdichtung muss eine Außen- und Innenecke, einen Dachrandabschluss, eine Dachdurchdringung, einen Dacheinlauf, einen Wandanschluss und eine Dehnungsfuge umfassen.\n(4) Die Entwurfs-, Planungs- und Kalkulationsunterlagen werden mit 20 vom Hundert, die durchgeführten Arbeiten mit 60 vom Hundert und die Dokumentationsunterlagen mit 20 vom Hundert gewichtet.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Gliederung des Teils I","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Meisterprüfungsberufsbild","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Fachgespräch","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Situationsaufgabe","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I","7",[],false]