[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-dachdmstrv_2006-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"dachdmstrv_2006","Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die \nPrüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im \nDachdecker-Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-05-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdachdmstrv_2006\u002Fxml.zip",9782041,"§ 6","6","Situationsaufgabe",null,"(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Dachdecker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.\n(2) Als Situationsaufgabe sind drei der nachfolgend aufgeführten Arbeiten auszuführen: 1.eine hinterlüftete Außenwandbekleidung mit Unterkonstruktion und Wärmedämmung,\n2.ein Bauteil zur Dachentwässerung,\n3.ein Bauteil eines Dachstuhls,\n4.eine Dachdeckung mit Kehle,\n5.eine Dachabdichtung mit Anschlussdetails.\nDavon ist in jedem Fall die Arbeit nach Nummer 5 auszuführen, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 und die Arbeit nach Nummer 4, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 durchgeführt hat. Die Vorschläge des Prüflings sollen bei der Auswahl der übrigen auszuführenden Arbeiten nach Nummer 1, 2 oder 3 nach Möglichkeit berücksichtigt werden, soweit dies den Vorgaben des Absatzes 1 entspricht.\n(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.","DACHDMSTRV_2006 - § 6 Situationsaufgabe\n\n(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Dachdecker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.\n(2) Als Situationsaufgabe sind drei der nachfolgend aufgeführten Arbeiten auszuführen: 1.eine hinterlüftete Außenwandbekleidung mit Unterkonstruktion und Wärmedämmung,\n2.ein Bauteil zur Dachentwässerung,\n3.ein Bauteil eines Dachstuhls,\n4.eine Dachdeckung mit Kehle,\n5.eine Dachabdichtung mit Anschlussdetails.\nDavon ist in jedem Fall die Arbeit nach Nummer 5 auszuführen, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 und die Arbeit nach Nummer 4, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 durchgeführt hat. Die Vorschläge des Prüflings sollen bei der Auswahl der übrigen auszuführenden Arbeiten nach Nummer 1, 2 oder 3 nach Möglichkeit berücksichtigt werden, soweit dies den Vorgaben des Absatzes 1 entspricht.\n(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Fachgespräch","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Meisterprüfungsprojekt","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Gliederung des Teils I","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Allgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung","9",[],false]