[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ddg-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ddg","Digitale-Dienste-Gesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-05-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fddg\u002Fxml.zip",9782247,"§ 17","17","Tätigkeitsbericht","Koordinierungsstelle für digitale Dienste","(1) Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste legt den nach Artikel 55 der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 jährlich zu erstellenden Tätigkeitsbericht den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vor.\n(2) Der Tätigkeitsbericht enthält insbesondere folgende Angaben der Koordinierungsstelle für digitale Dienste und der weiteren nach § 12 Absatz 2 und 3 für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 zuständigen Behörden: 1.die Anzahl der eingegangenen Beschwerden gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 und eine Übersicht über die aufgrund der Beschwerden eingeleiteten Maßnahmen,\n2.die Anzahl und den Gegenstand der Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte und der Auskunftsanordnungen, die gemäß den Artikeln 9 und 10 der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 von den nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden erlassen wurden,\n3.die Anzahl und den Gegenstand der Ausführungen der in Nummer 2 genannten Anordnungen, wie sie der Koordinierungsstelle für digitale Dienste gemäß den Artikeln 9 und 10 der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 mitgeteilt wurden,\n4.Angaben zu den eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen,\n5.Anzahl der Gespräche, aufgeschlüsselt nach Datum und Namen der Organisation, die die Koordinierungsstelle für digitale Dienste mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden oder sonstigen Interessenvertretern im Zusammenhang mit den ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zur Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 geführt hat,\n6.Anzahl und Gegenstand der festgestellten Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2022\u002F2065 sowie\n7.Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 33 und weiterer eingeleiteter Maßnahmen nach § 27 sowie die Höhe der festgesetzten Buß- und Zwangsgelder.\n(3) Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste veröffentlicht den Tätigkeitsbericht zeitgleich mit der Vorlage nach Absatz 1 in elektronischer Form und in einem für Menschen mit Behinderungen barrierefreien Format auf ihrer Internetseite.\n(4) Die nach § 12 Absatz 2 und 3 zuständigen Behörden teilen der Koordinierungsstelle für digitale Dienste alle Informationen gemäß Absatz 2 mit, die für die Erstellung erforderlich sind.","DDG - Durchführung der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 - Zuständige Behörden und Koordinierungsstelle für digitale Dienste - Koordinierungsstelle für digitale Dienste - § 17 Tätigkeitsbericht\n\n(1) Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste legt den nach Artikel 55 der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 jährlich zu erstellenden Tätigkeitsbericht den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes vor.\n(2) Der Tätigkeitsbericht enthält insbesondere folgende Angaben der Koordinierungsstelle für digitale Dienste und der weiteren nach § 12 Absatz 2 und 3 für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 zuständigen Behörden: 1.die Anzahl der eingegangenen Beschwerden gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 und eine Übersicht über die aufgrund der Beschwerden eingeleiteten Maßnahmen,\n2.die Anzahl und den Gegenstand der Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte und der Auskunftsanordnungen, die gemäß den Artikeln 9 und 10 der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 von den nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden erlassen wurden,\n3.die Anzahl und den Gegenstand der Ausführungen der in Nummer 2 genannten Anordnungen, wie sie der Koordinierungsstelle für digitale Dienste gemäß den Artikeln 9 und 10 der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 mitgeteilt wurden,\n4.Angaben zu den eingesetzten personellen und finanziellen Ressourcen,\n5.Anzahl der Gespräche, aufgeschlüsselt nach Datum und Namen der Organisation, die die Koordinierungsstelle für digitale Dienste mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden oder sonstigen Interessenvertretern im Zusammenhang mit den ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zur Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022\u002F2065 geführt hat,\n6.Anzahl und Gegenstand der festgestellten Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2022\u002F2065 sowie\n7.Anzahl eingeleiteter Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 33 und weiterer eingeleiteter Maßnahmen nach § 27 sowie die Höhe der festgesetzten Buß- und Zwangsgelder.\n(3) Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste veröffentlicht den Tätigkeitsbericht zeitgleich mit der Vorlage nach Absatz 1 in elektronischer Form und in einem für Menschen mit Behinderungen barrierefreien Format auf ihrer Internetseite.\n(4) Die nach § 12 Absatz 2 und 3 zuständigen Behörden teilen der Koordinierungsstelle für digitale Dienste alle Informationen gemäß Absatz 2 mit, die für die Erstellung erforderlich sind.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 5","Abschnitt 1","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 16","Leitung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste","16",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 15","Unabhängigkeit","15",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 14","Errichtung und Ausstattung","14",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 18","Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle für digitale Dienste mit den zuständigen Behörden, Verwaltungsvereinbarung","18",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 19","Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Einrichtung von Verbindungsschnittstellen, Verwaltungsvereinbarung","19",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 20","Zentrale Beschwerdestelle","20",[],false]