[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-deckregv-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"deckregv","Verordnung über die Form und den Inhalt der Deckungsregister nach dem Pfandbriefgesetz und die Aufzeichnung der Eintragungen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-08-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdeckregv\u002Fxml.zip",9782338,"§ 6","6","Allgemeine Anforderungen","Zusätzliche Anforderungen bei elektronischer Registerführung","(1) Der Inhalt eines elektronisch geführten Deckungsregisters muss auf Dauer unverändert in lesbarer Form wiedergabefähig sowie auf Dauer revisionssicher archiviert sein. § 5 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.\n(2) Der Inhalt des elektronischen Deckungsregisters muss auf dem Bildschirm und in Ausdrucken in einer Weise sichtbar gemacht werden können, die die Eintragungen nach Form und Inhalt vollständig abbildet. Das elektronische Deckungsregister muss jederzeit vollständig ausgedruckt werden können.","DECKREGV - Zusätzliche Anforderungen bei elektronischer Registerführung - § 6 Allgemeine Anforderungen\n\n(1) Der Inhalt eines elektronisch geführten Deckungsregisters muss auf Dauer unverändert in lesbarer Form wiedergabefähig sowie auf Dauer revisionssicher archiviert sein. § 5 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.\n(2) Der Inhalt des elektronischen Deckungsregisters muss auf dem Bildschirm und in Ausdrucken in einer Weise sichtbar gemacht werden können, die die Eintragungen nach Form und Inhalt vollständig abbildet. Das elektronische Deckungsregister muss jederzeit vollständig ausgedruckt werden können.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Vollständigkeit des Deckungsregisters","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Haupt- und Unterregister","4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Schutz der Deckungsregister","3",[36,40,43],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 7","Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit","7",{"norm_key":41,"title":16,"slug":42},"§ 8","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Eintragung im Inland belegener Hypotheken und Grundschulden","9",[],false]