[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-designg-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":36,"is_thin":62},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"designg","Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-03-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeschmmg_2004\u002Fxml.zip",1216991,"§ 1","1","Begriffsbestimmungen","Schutzvoraussetzungen","Im Sinne dieses Gesetzes 1.ist ein Design die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt;\n2.ist ein Erzeugnis jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie von Einzelteilen, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen; ein Computerprogramm gilt nicht als Erzeugnis;\n3.ist ein komplexes Erzeugnis ein Erzeugnis aus mehreren Bauelementen, die sich ersetzen lassen, so dass das Erzeugnis auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann;\n4.ist eine bestimmungsgemäße Verwendung die Verwendung durch den Endbenutzer, ausgenommen Maßnahmen der Instandhaltung, Wartung oder Reparatur;\n5.gilt als Rechtsinhaber der in das Register eingetragene Inhaber des eingetragenen Designs.","DESIGNG - Schutzvoraussetzungen - § 1 Begriffsbestimmungen\n\nIm Sinne dieses Gesetzes 1.ist ein Design die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt;\n2.ist ein Erzeugnis jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie von Einzelteilen, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen; ein Computerprogramm gilt nicht als Erzeugnis;\n3.ist ein komplexes Erzeugnis ein Erzeugnis aus mehreren Bauelementen, die sich ersetzen lassen, so dass das Erzeugnis auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann;\n4.ist eine bestimmungsgemäße Verwendung die Verwendung durch den Endbenutzer, ausgenommen Maßnahmen der Instandhaltung, Wartung oder Reparatur;\n5.gilt als Rechtsinhaber der in das Register eingetragene Inhaber des eingetragenen Designs.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[],[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 2","Designschutz","2",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 3","Ausschluss vom Designschutz","3",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Bauelemente komplexer Erzeugnisse","4",[37,44,50,57],{"title":38,"ecli":39,"leitsatz":40,"date":41,"source_url":42,"source_type":43},"BPatG, Beschl. v. 04.08.2025 – 30 W (pat) 801\u002F23","ECLI:DE:BPatG:2025:200225B30Wpat801.23.0","Violette Trittleiter\nEine besondere Farbgestaltung kann im Einzelfall genügen, um die Eigenart eines Designs iSv § 2 Abs. 3 DesignG zu begründen, wofür es allerdings besonderer Umstände bedarf. Dafür kann beispielsweise sprechen, dass die Farbgestaltung ungewöhnlich oder besonders auf Erfordernisse abgestimmt ist. Liegen solche besonderen Umstände jedoch nicht vor, ist die Eigenart regelmäßig zu verneinen, wenn sich ein Design mit prägenden Formmerkmalen von einem vorbekannten Muster nur in der Farbgebung unterscheidet (Ergänzung zu BPatG, Beschluss vom 18.2.2021, 30 W (pat) 806\u002F18, GRUR-RS 2021, 19134 - pinke Radkappe).","2025-08-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE259032074.zip","rechtsprechung",{"title":45,"ecli":46,"leitsatz":47,"date":48,"source_url":49,"source_type":43},"BPatG, Beschl. v. 03.04.2024 – 30 W (pat) 804\u002F21","ECLI:DE:BPatG:2024:030424B30Wpat804.21.0","-  Schalungsbrett  -\nSoll mit einem Einzeldesign ausweislich der Beschreibung ein Hell-Dunkel-Kontrast (hier: ein Nut- und Feder-Brett mit eingefärbter Feder) unter Schutz gestellt werden und zeigt die farbige Wiedergabe des Designs verschiedene Farbkontraste (hier: zwei Bretter mit unterschiedlich eingefärbter Feder) als gleichwertige Ausführungsformen, so ist es mangels einheitlichen Schutzgegenstandes nichtig (Fortführung von BGH, Beschluss v. 20.12.2018, I ZB 26\u002F18, GRUR 2019, 835 – Sportbrille).","2024-04-03","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE249031520.zip",{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"C-472\u002F21 – Monz Handelsgesellschaft lnternational mbH & Co. KG gegen Büchel GmbH & Co. Fahrzeugtechnik KG","ECLI:EU:C:2023:105","Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Muster – Richtlinie 98\u002F71\u002FEG – Art. 3 Abs. 3 und 4 – Voraussetzungen für die Erlangung des Schutzes für ein Bauelement eines komplexen Erzeugnisses – Begriffe ‚Sichtbarkeit‘ und ‚bestimmungsgemäße Verwendung‘ – Sichtbarkeit eines Bauelements eines komplexen Erzeugnisses bei bestimmungsgemäßer Verwendung dieses Erzeugnisses durch den Endbenutzer","2023-02-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62021CJ0472","eurlex_caselaw",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":59,"date":60,"source_url":61,"source_type":43},"BPatG, Beschl. v. 05.02.2015 – 30 W (pat) 708\u002F13",null,"2015-02-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE169018194.zip",false]