[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-designg-52a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"designg","Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-03-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeschmmg_2004\u002Fxml.zip",1217050,"§ 52a","52a","Geltendmachung der Nichtigkeit","Verfahren in Designstreitsachen","Eine Partei kann sich auf die fehlende Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs nur durch Erhebung einer Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit oder durch Stellung eines Antrags nach § 34 berufen. Satz 1 gilt nicht für die Geltendmachung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs in einstweiligen Verfügungsverfahren nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung.","DESIGNG - Verfahren in Designstreitsachen - § 52a Geltendmachung der Nichtigkeit\n\nEine Partei kann sich auf die fehlende Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs nur durch Erhebung einer Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit oder durch Stellung eines Antrags nach § 34 berufen. Satz 1 gilt nicht für die Geltendmachung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs in einstweiligen Verfügungsverfahren nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 9",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 52","Designstreitsachen","52",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 51","Strafvorschriften","51",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 50","Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften","50",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 52b","Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit","52b",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 53","Gerichtsstand bei Ansprüchen nach diesem Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb","53",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 54","Streitwertbegünstigung","54",[],false]