[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-dialogmkfausbv-anlage-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":33,"citing_decisions":34,"is_thin":35},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"dialogmkfausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für \nDialogmarketing\u002Fzur Kauffrau für Dialogmarketing","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-05-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdialogmkfausbv\u002Fxml.zip",9782646,"Anlage 2","anlage-2","(zu § 5)",null,"(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1236 - 1237)Erstes Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,\n1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,\n1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n1.4Umweltschutz,\n2.Dienstleistungsangebot,\n5.1Sprachliche und schriftliche Kommunikation,\n6.1Software, Netze und Dienste, Lernziele a und b,\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele e und f,\n5.2Kundenbetreuung,\n6.1Software, Netze und Dienste, Lernziel c,\n6.2Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b und c,\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele a und b,\n5.3Kundenbindung,\n6.2Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele d und e,\nzu vermitteln.\nZweites Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 5.4Kundengewinnung,\n6.1Software, Netze und Dienste, Lernziele d bis f,\n6.2Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a,\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,\n3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele g bis j,\n4.Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele c und d,\n7.1Projektvorbereitung,\n7.2Projektdurchführung,\n7.3Projektcontrolling,\n9.1Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a,\nzu vermitteln.\nDrittes Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition 8.Personal\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 9.1Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele b bis e,\n9.2Controlling,\n10.Qualitätssicherung der Auftragsdurchführung\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition 4.Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel d,\nzu vertiefen.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 11.1Angebotserstellung und Verkauf,\n11.2Vermarktung von Dienstleistungen\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition 5.4Kundengewinnung, Lernziel c,\nzu vertiefen.","DIALOGMKFAUSBV - Anlage 2 (zu § 5)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1236 - 1237)Erstes Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,\n1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,\n1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n1.4Umweltschutz,\n2.Dienstleistungsangebot,\n5.1Sprachliche und schriftliche Kommunikation,\n6.1Software, Netze und Dienste, Lernziele a und b,\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele e und f,\n5.2Kundenbetreuung,\n6.1Software, Netze und Dienste, Lernziel c,\n6.2Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b und c,\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele a und b,\n5.3Kundenbindung,\n6.2Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele d und e,\nzu vermitteln.\nZweites Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 5.4Kundengewinnung,\n6.1Software, Netze und Dienste, Lernziele d bis f,\n6.2Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a,\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.2Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,\n3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele g bis j,\n4.Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele c und d,\n7.1Projektvorbereitung,\n7.2Projektdurchführung,\n7.3Projektcontrolling,\n9.1Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a,\nzu vermitteln.\nDrittes Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition 8.Personal\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 9.1Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele b bis e,\n9.2Controlling,\n10.Qualitätssicherung der Auftragsdurchführung\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition 4.Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel d,\nzu vertiefen.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 11.1Angebotserstellung und Verkauf,\n11.2Vermarktung von Dienstleistungen\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition 5.4Kundengewinnung, Lernziel c,\nzu vertiefen.",{},[22,25,29],{"norm_key":23,"title":16,"slug":24},"Anlage 1","anlage-1",{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 11","Inkrafttreten","11",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 10","Fortsetzung der Berufsausbildung","10",[],[],false]