[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-drig-112":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":63},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"drig","Deutsches Richtergesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1961-09-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdrig\u002Fxml.zip",9783086,"§ 112","112","Anerkennung ausländischer Prüfungen und im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise","Überleitung von Rechtsverhältnissen","(1) Die Vorschriften über die Anerkennung von Prüfungen nach dem Bundesvertriebenengesetz und landesrechtliche Vorschriften über die Anerkennung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung werden durch dieses Gesetz nicht berührt.\n(2) Juristische Prüfungen, die Deutsche aus dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 3. Oktober 1990 im Ausland abgelegt haben, sind als erste Staatsprüfung nach § 5 Abs. 1 anzuerkennen, wenn sie in der Deutschen Demokratischen Republik durch völkerrechtliche Vereinbarung mit der Sowjetunion oder mit Staaten in Mittel- oder Osteuropa, die mit der Sowjetunion verbündet waren, oder durch Rechtsvorschrift dem Abschluß als Diplom-Jurist gleichgestellt wurden und der ersten Staatsprüfung gleichwertig sind.\n(3) Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden.","DRIG - Übergangs- und Schlussvorschriften - Überleitung von Rechtsverhältnissen - § 112 Anerkennung ausländischer Prüfungen und im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise\n\n(1) Die Vorschriften über die Anerkennung von Prüfungen nach dem Bundesvertriebenengesetz und landesrechtliche Vorschriften über die Anerkennung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung werden durch dieses Gesetz nicht berührt.\n(2) Juristische Prüfungen, die Deutsche aus dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 3. Oktober 1990 im Ausland abgelegt haben, sind als erste Staatsprüfung nach § 5 Abs. 1 anzuerkennen, wenn sie in der Deutschen Demokratischen Republik durch völkerrechtliche Vereinbarung mit der Sowjetunion oder mit Staaten in Mittel- oder Osteuropa, die mit der Sowjetunion verbündet waren, oder durch Rechtsvorschrift dem Abschluß als Diplom-Jurist gleichgestellt wurden und der ersten Staatsprüfung gleichwertig sind.\n(3) Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 4","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 109","Befähigung zum Richteramt","109",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 104","Verweisung auf aufgehobene Vorschriften","104",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 84","Verfassungsrichter","84",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 112a","Gleichwertigkeitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst","112a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 120","Technische Mitglieder des Bundespatentgerichts","120",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 120a","Besondere Vorschriften über die Amtsbezeichnungen","120a",[50,57],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 07.12.2016 – XII ZB 346\u002F15","ECLI:DE:BGH:2016:071216BXIIZB346.15.0","Allein die Tatsache, dass eine im Ausland abgelegte juristische Prüfung als erste Staatsprüfung nach § 112 Abs. 2 DRiG anerkannt wird, besagt nichts darüber, ob der Prüfling durch die hiermit abgeschlossene Ausbildung besondere Kenntnisse erworben hat, die für die Führung der Betreuung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nutzbar sind.","2016-12-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300292017.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BSG, Beschl. v. 26.05.2015 – B 13 R 179\u002F15 B","ECLI:DE:BSG:2015:260515BB13R17915B0",null,"2015-05-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE170541006.zip",false]