[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-drig-56":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"drig","Deutsches Richtergesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1961-09-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdrig\u002Fxml.zip",9783053,"§ 56","56","Einleitung der Beteiligung","Richtervertretungen","(1) Die oberste Dienstbehörde beantragt die Stellungnahme des Präsidialrats. Dem Antrag sind die Bewerbungsunterlagen und die Personal- und Befähigungsnachweise beizufügen. Personalakten dürfen nur mit Zustimmung des Bewerbers oder Richters vorgelegt werden.\n(2) Auf Ersuchen eines Mitglieds eines Richterwahlausschusses hat die oberste Dienstbehörde die Stellungnahme zu beantragen.","DRIG - Richter im Bundesdienst - Richtervertretungen - § 56 Einleitung der Beteiligung\n\n(1) Die oberste Dienstbehörde beantragt die Stellungnahme des Präsidialrats. Dem Antrag sind die Bewerbungsunterlagen und die Personal- und Befähigungsnachweise beizufügen. Personalakten dürfen nur mit Zustimmung des Bewerbers oder Richters vorgelegt werden.\n(2) Auf Ersuchen eines Mitglieds eines Richterwahlausschusses hat die oberste Dienstbehörde die Stellungnahme zu beantragen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 55","Aufgabe des Präsidialrats","55",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 54","Bildung des Präsidialrats","54",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 53","Gemeinsame Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung","53",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 57","Stellungnahme des Präsidialrats","57",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 58","Geschäftsführung, Rechtsstellung der Mitglieder","58",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 59","Abgeordnete Richter","59",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BVerwG, Urt. v. 13.11.2019 – 2 C 35\u002F18","ECLI:DE:BVerwG:2019:131119U2C35.18.0","1. Ein Beamter oder Richter, der für die Wahl zum Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vorgeschlagen, aber nicht gewählt worden ist und der die Stellungnahme des Präsidialrats des obersten Gerichtshofs für rechtswidrig hält, kann diese Stellungnahme nicht isoliert gerichtlich angreifen, sondern nur im Rahmen eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ernennung vom Richterwahlausschuss gewählter Kandidaten.\n2. Die Rechtswirkungen einer Stellungnahme des Präsidialrats sind auf das Richterwahlverfahren beschränkt. Die Stellungnahme hat keine rechtliche Bedeutung für Auswahl- und Verwendungsentscheidungen in anderen Bereichen.","2019-11-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202000215.zip","rechtsprechung",false]