[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-drittelbg-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":69},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"drittelbg","Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-05-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdrittelbg\u002Fxml.zip",1218090,"§ 11","11","Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer","Aufsichtsrat","(1) Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder eines Ersatzmitglieds der Arbeitnehmer kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.\n(2) Zur Anfechtung berechtigt sind 1.mindestens drei Wahlberechtigte,\n2.die Betriebsräte,\n3.das zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugte Organ.\nDie Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger an gerechnet, zulässig.","DRITTELBG - Aufsichtsrat - § 11 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer\n\n(1) Die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder eines Ersatzmitglieds der Arbeitnehmer kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.\n(2) Zur Anfechtung berechtigt sind 1.mindestens drei Wahlberechtigte,\n2.die Betriebsräte,\n3.das zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugte Organ.\nDie Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger an gerechnet, zulässig.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 10","Wahlschutz und Wahlkosten","10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 9","Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung","9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 8","Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats","8",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 12","Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer","12",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 13","Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen","13",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 14","Verweisungen","14",[49,56,60,65],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BAG, Beschl. v. 28.04.2021 – 7 ABR 20\u002F20","ECLI:DE:BAG:2021:280421.B.7ABR20.20.0",null,"2021-04-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600062168.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":52,"leitsatz":52,"date":58,"source_url":59,"source_type":55},"BAG, Beschl. v. 14.08.2013 – 7 ABR 46\u002F11","2013-08-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600041907.zip",{"title":61,"ecli":52,"leitsatz":62,"date":63,"source_url":64,"source_type":55},"BAG, Beschl. v. 13.03.2013 – 7 ABR 47\u002F11","Führen mehrere - jeweils der drittelparitätischen Mitbestimmung nach § 1 Abs. 1 DrittelbG unterliegende - Unternehmen einen (oder mehrere) Gemeinschaftsbetrieb(e), haben die mit einem Unternehmen arbeitsvertraglich verbundenen Arbeitnehmer des gemeinsamen Betriebs (oder der gemeinsamen Betriebe) das aktive Wahlrecht bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat bei jedem Trägerunternehmen.","2013-03-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600041015.zip",{"title":66,"ecli":52,"leitsatz":52,"date":67,"source_url":68,"source_type":55},"BAG, Beschl. v. 15.12.2011 – 7 ABR 56\u002F10","2011-12-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KARE600037096.zip",false]