[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-drittelbg-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"drittelbg","Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-05-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdrittelbg\u002Fxml.zip",1218087,"§ 8","8","Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats","Aufsichtsrat","Das zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugte Organ hat die Namen der Mitglieder und der Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats unverzüglich nach ihrer Bestellung in den Betrieben des Unternehmens bekannt zu machen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Nehmen an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens auch die Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens teil, so ist daneben das zur gesetzlichen Vertretung des anderen Unternehmens befugte Organ zur Bekanntmachung in seinen Betrieben verpflichtet.","DRITTELBG - Aufsichtsrat - § 8 Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats\n\nDas zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugte Organ hat die Namen der Mitglieder und der Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats unverzüglich nach ihrer Bestellung in den Betrieben des Unternehmens bekannt zu machen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Nehmen an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens auch die Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens teil, so ist daneben das zur gesetzlichen Vertretung des anderen Unternehmens befugte Organ zur Bekanntmachung in seinen Betrieben verpflichtet.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 7a","Nichterreichen des Geschlechteranteils","7a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 7","Ersatzmitglieder","7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 6","Wahlvorschläge","6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 9","Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung","9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10","Wahlschutz und Wahlkosten","10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer","11",[],false]