[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-druckmstrv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"druckmstrv","Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im\npraktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das\nDrucker-(Buchdrucker-)Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1984-08-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdruckmstrv\u002Fxml.zip",1218177,"§ 4","4","Arbeitsprobe","Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung","(1) Als Arbeitsprobe sind drei der nachstehenden Arbeiten, davon in jedem Fall die nach den Nummern 1 und 2, auszuführen: 1.Umstellen der Druckmaschine auf verschiedene Bedruckstoffe sowie Justieren der Druckwalzen und Anlagemarken,\n2.Nachmischen von mindestens drei Farbtönen,\n3.Einrichten einer einfarbigen Druckform, bestehend aus Text- und Bildteilen im Mindestformat DIN A2 mit einem Bildanteil von insgesamt etwa einer DIN A4-Seite.\n4.Einrichten einer mehrfarbigen Druckform, bestehend aus Text- und Bildteilen im Mindestformat DIN A3.\n(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.","DRUCKMSTRV - Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung - § 4 Arbeitsprobe\n\n(1) Als Arbeitsprobe sind drei der nachstehenden Arbeiten, davon in jedem Fall die nach den Nummern 1 und 2, auszuführen: 1.Umstellen der Druckmaschine auf verschiedene Bedruckstoffe sowie Justieren der Druckwalzen und Anlagemarken,\n2.Nachmischen von mindestens drei Farbtönen,\n3.Einrichten einer einfarbigen Druckform, bestehend aus Text- und Bildteilen im Mindestformat DIN A2 mit einem Bildanteil von insgesamt etwa einer DIN A4-Seite.\n4.Einrichten einer mehrfarbigen Druckform, bestehend aus Text- und Bildteilen im Mindestformat DIN A3.\n(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.",{"abschnitt":21},"2. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Meisterprüfungsarbeit","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Gliederung, Dauer und Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Berufsbild","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 7","Weitere Anforderungen","7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 9","Inkrafttreten","9",[],false]