[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-dslbsa-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"dslbsa","Satzung der DSL Bank AG (Anhang des\nGesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und\nLandesrentenbank in eine Aktiengesellschaft)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1999-12-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdslbsa\u002Fxml.zip",1218226,"§ 14","14","Ausschüsse","Aufsichtsrat","(1) Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und deren Aufgaben und Befugnisse festlegen. Soweit gesetzlich zulässig, können den Ausschüssen auch Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.\n(2) Ein Ausschuss kann aus seiner Mitte einen Vorsitzenden wählen, wenn nicht der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden bestimmt. Für das Verfahren der Ausschüsse gelten die Regelungen in den §§ 12 Abs. 2 bis 4 und 13 - mit Ausnahme des Zweitstimmrechts - entsprechend.","DSLBSA - Aufsichtsrat - § 14 Ausschüsse\n\n(1) Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und deren Aufgaben und Befugnisse festlegen. Soweit gesetzlich zulässig, können den Ausschüssen auch Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.\n(2) Ein Ausschuss kann aus seiner Mitte einen Vorsitzenden wählen, wenn nicht der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden bestimmt. Für das Verfahren der Ausschüsse gelten die Regelungen in den §§ 12 Abs. 2 bis 4 und 13 - mit Ausnahme des Zweitstimmrechts - entsprechend.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 13","Beschlussfassung","13",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 12","Einberufung","12",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 11","Geschäftsordnung","11",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 15","Schweigepflicht","15",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 16","Vergütungen","16",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 17","Ort der Einberufung","17",[],false]