[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-dslbsa-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":46,"is_thin":47},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"dslbsa","Satzung der DSL Bank AG (Anhang des\nGesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und\nLandesrentenbank in eine Aktiengesellschaft)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1999-12-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdslbsa\u002Fxml.zip",1218228,"§ 16","16","Vergütungen","Aufsichtsrat","(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung, deren  Höhe die Hauptversammlung festsetzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.\n(2) Die auf die Vergütung und Auslagen zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet.","DSLBSA - Aufsichtsrat - § 16 Vergütungen\n\n(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung, deren  Höhe die Hauptversammlung festsetzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.\n(2) Die auf die Vergütung und Auslagen zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 15","Schweigepflicht","15",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 14","Ausschüsse","14",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 13","Beschlussfassung","13",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 17","Ort der Einberufung","17",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 18","Teilnahmerecht und Stimmrecht","18",{"norm_key":44,"title":32,"slug":45},"§ 19","19",[],false]