[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-dslbsa-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"dslbsa","Satzung der DSL Bank AG (Anhang des\nGesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und\nLandesrentenbank in eine Aktiengesellschaft)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1999-12-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdslbsa\u002Fxml.zip",1218214,"§ 2","2","Gegenstand des Unternehmens","Allgemeine Bestimmungen","(1) Die Gesellschaft ist ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Recht zur Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.\n(2) Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken.","DSLBSA - Allgemeine Bestimmungen - § 2 Gegenstand des Unternehmens\n\n(1) Die Gesellschaft ist ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Recht zur Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.\n(2) Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Firma, Sitz und Geschäftsjahr","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Bekanntmachungen","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Höhe und Einteilung des Grundkapitals","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Zusammensetzung","5",[],false]