[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-dwg-38":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"dwg","Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts \"Deutsche Welle\"","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1997-12-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fdwg\u002Fxml.zip",1218403,"§ 38","38","Sitzungen","Verwaltungsrat","(1) Der Verwaltungsrat tritt mindestens alle zwei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Auf Verlangen eines Mitglieds oder des Intendanten muss er zu einer außerordentlichen Sitzung zusammentreten.\n(2) Der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Rundfunkrates und der Intendant können an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen. Sie sind auf Wunsch zu hören.\n(3) Die Sitzungen sind nicht öffentlich.","DWG - Struktur der Anstalt - Verwaltungsrat - § 38 Sitzungen\n\n(1) Der Verwaltungsrat tritt mindestens alle zwei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Auf Verlangen eines Mitglieds oder des Intendanten muss er zu einer außerordentlichen Sitzung zusammentreten.\n(2) Der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Rundfunkrates und der Intendant können an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen. Sie sind auf Wunsch zu hören.\n(3) Die Sitzungen sind nicht öffentlich.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 37","Aufgaben","37",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 36","Zusammensetzung","36",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 35","Ausschüsse","35",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 39","Beschlüsse und Wahlen","39",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 40","Wahl und Amtszeit","40",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 41","Vertretung des Intendanten","41",[],false]