[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eag-behandv-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eag-behandv","Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-06-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feag-behandv\u002Fxml.zip",3769411,"§ 9","9","Anforderungen an die Behandlung von Kathodenstrahlröhren","Selektive Behandlungsanforderungen","(1) Von gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 14 entfernten Kathodenstrahlröhren ist die fluoreszierende Beschichtung zu entfernen.\n(2) Bei der Behandlung von Kathodenstrahlröhren sind Schirm- und Konusglas zu trennen. Die Trennung ist im weiteren Behandlungsprozess aufrecht zu erhalten.\n(3) Glasfraktionen aus der Behandlung von Kathodenstrahlröhren, die aufgrund ihres Gehaltes an Blei, an anderen Schwermetallen oder an Arsen als gefährlich einzustufen sind, sind grundsätzlich einer sonstigen Verwertung zuzuführen oder zu beseitigen. Abweichend von Satz 1 ist ein Recycling von Glasfraktionen nur in metallurgischen Prozessen zur Schwermetallgewinnung und bei der Herstellung von bleihaltigem Strahlenschutzglas zulässig.","EAG-BEHANDV - Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten, Bauteilen, Gemischen und Stoffen - Selektive Behandlungsanforderungen - § 9 Anforderungen an die Behandlung von Kathodenstrahlröhren\n\n(1) Von gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 14 entfernten Kathodenstrahlröhren ist die fluoreszierende Beschichtung zu entfernen.\n(2) Bei der Behandlung von Kathodenstrahlröhren sind Schirm- und Konusglas zu trennen. Die Trennung ist im weiteren Behandlungsprozess aufrecht zu erhalten.\n(3) Glasfraktionen aus der Behandlung von Kathodenstrahlröhren, die aufgrund ihres Gehaltes an Blei, an anderen Schwermetallen oder an Arsen als gefährlich einzustufen sind, sind grundsätzlich einer sonstigen Verwertung zuzuführen oder zu beseitigen. Abweichend von Satz 1 ist ein Recycling von Glasfraktionen nur in metallurgischen Prozessen zur Schwermetallgewinnung und bei der Herstellung von bleihaltigem Strahlenschutzglas zulässig.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 8","Anforderungen an die Behandlung von Flachbildschirm-Geräten mit quecksilberhaltiger Hintergrundbeleuchtung und von Gasentladungslampen sowie deren Fraktionen","8",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 7","Anforderungen an die Behandlung von Kunststoffen","7",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 6","Anforderungen an die Behandlung von Leiterplatten","6",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 10","Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen","10",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 11","Anforderungen an die Behandlung von Wärmeüberträgern","11",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 12","Eigenüberwachung","12",[],false]