[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ebewmg-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ebewmg","Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2026-03-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Febewmg\u002Fxml.zip",9783325,"§ 5","5","Gemeinsame Verantwortlichkeit von Diensteanbieter und Adressat","Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023\u002F1544","(1) Für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die sich aus in den Anwendungsbereich von § 2 Absatz 1 fallenden Entscheidungen und Anordnungen ergeben, ist sowohl der Diensteanbieter als auch der Adressat verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, wer von beiden die Handlung oder Unterlassung, die den Pflichtverstoß darstellt, begangen hat, und auch dann, wenn geeignete interne Verfahren im Verhältnis zwischen Diensteanbieter und Adressaten fehlen.\n(2) Die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Absatz 1 entfällt, soweit die den Pflichtverstoß begründende Handlung oder Unterlassung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Straftatbestand erfüllt.","EBEWMG - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023\u002F1544 - § 5 Gemeinsame Verantwortlichkeit von Diensteanbieter und Adressat\n\n(1) Für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die sich aus in den Anwendungsbereich von § 2 Absatz 1 fallenden Entscheidungen und Anordnungen ergeben, ist sowohl der Diensteanbieter als auch der Adressat verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, wer von beiden die Handlung oder Unterlassung, die den Pflichtverstoß darstellt, begangen hat, und auch dann, wenn geeignete interne Verfahren im Verhältnis zwischen Diensteanbieter und Adressaten fehlen.\n(2) Die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Absatz 1 entfällt, soweit die den Pflichtverstoß begründende Handlung oder Unterlassung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Straftatbestand erfüllt.",{"teil":21},"Teil 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 4","Mitteilungen und Sprachen","4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Benannte Niederlassungen und Vertreter (Adressaten)","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","Anwendungsbereich","2",[36,40],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Zentrale Behörde","6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 18","Bußgeldvorschriften","18",[],false]