[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ebo-anlage-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":46,"is_thin":47},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ebo","Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1967-05-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Febo\u002Fxml.zip",1218704,"Anlage 3","anlage-3","(zu § 9)","Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen","(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 10 - 12)\n1 Die halben Breitenmaße der Grenzlinie bei Oberleitung sind durch Addition folgender horizontal wirkender Einflußgrößen zu berechnen:1.1 Halbes Breitenmaß des Stromabnehmers,1.2 Schwingung des Stromabnehmers,1.3 Auslenkung des Stromabnehmers im Gleisbogen,1.4 Verschiebung infolge der Stellung eines Fahrzeugs im Gleisbogen und unter Berücksichtigung der Spurweite des Gleises (Ausladung),1.5 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung, die sich beim Stand eines Fahrzeugs in einem Gleis mit Überhöhung oder bei Fahrt in einem Gleisbogen mit Überhöhungsfehlbetrag ergibt, wobei nur der Wert in Ansatz gebracht wird, der den bereits in 1.2 enthaltenen Anteil von 66 mm überschreitet,1.6 Zufallsbedingte Verschiebungen aus Gleislageunregelmäßigkeiten; hierbei darf die geringe Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens aller ungünstigen Einflüsse berücksichtigen werden.1.7 Mindestabstand von der OberleitungNennspannungkV\tAbstand mm\nWechselstrom\t15\t150\t(100)\nWechselstrom\t25\t220\t(150)\nGleichstrom\t1,5\t35\t(25)\nGleichstrom\t3\t50\t(35)\n2 Die Verschiebungen nach 1.2 bis 1.6 dürfen bei Geschwindigkeiten bis 160 km\u002Fh auch nach den folgenden Tabellen ermittelt werden:2.1 Schwingung und Auslenkung (zu 1.2 und 1.3)Arbeitshöhe des Stromabnehmersmm\tVerschiebung mm\n6500\t170\n5000\t110\nZwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.2.2 Ausladung bei Radien von 100 m und mehr (zu 1.4)Radiusm\tAusladungmm\nSpurweite\tSpurweite\n≤ 1445 mm\t≤ 1470 mm\n100\t\t43\n120\t\t39\n150\t\t34\n200\t\t30\n250\t15\t28\n300\t13\t26\n400\t11\t24\n500\t10\t23\n600\t9\t22\n800\t8\t21\n1000\t8\t20\n2000\t6\t19\n3000\t6\t18\nₒₒ\t5\t18\nZwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.2.3 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung (zu 1.5)Arbeitshöhe desStromabnehmers\tVerschiebung bei Überhöhung oder Überhöhungsfehlbetragmm\n66\t100\t130\t150\t160\nmm\tmm\n6500\t0\t31\t58\t76\t85\n5000\t0\t23\t44\t57\t64\nZwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.\n2.4 Zufallsbedingte Verschiebungen (zu 1.6)Arbeitshöhe desStromabnehmers\tVerschiebung\nbei nicht festgelegtemGleis\tbei festgelegtemGleis\tbei festgelegtem Gleisund einem Überhöhungs-oder Querhöhenfehler≤ 5 mm\nmm\tmm\n6500\t99\t95\t32\n6000\t92\t87\t29\n5500\t85\t80\t27\n5000\t79\t73\t25\nZwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.3 Mindestfahrdrahthöhe über SchienenoberkanteNennspannungkV\tHöhemm\nWechselstrom\t15\t4950\nWechselstrom\t25\t5020\nGleichstrom\t1,5\t4850\nGleichstrom\t3\t4865\nDie Werte in Klammern dürfen nur bei vorübergehender Annäherung des Stromabnehmers an ortsfeste Bauteile angewendet werden.Bei einem Neigungskoeffizienten s = 0,225","EBO - Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen - Anlage 3 (zu § 9)\n\n(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 10 - 12)\n1 Die halben Breitenmaße der Grenzlinie bei Oberleitung sind durch Addition folgender horizontal wirkender Einflußgrößen zu berechnen:1.1 Halbes Breitenmaß des Stromabnehmers,1.2 Schwingung des Stromabnehmers,1.3 Auslenkung des Stromabnehmers im Gleisbogen,1.4 Verschiebung infolge der Stellung eines Fahrzeugs im Gleisbogen und unter Berücksichtigung der Spurweite des Gleises (Ausladung),1.5 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung, die sich beim Stand eines Fahrzeugs in einem Gleis mit Überhöhung oder bei Fahrt in einem Gleisbogen mit Überhöhungsfehlbetrag ergibt, wobei nur der Wert in Ansatz gebracht wird, der den bereits in 1.2 enthaltenen Anteil von 66 mm überschreitet,1.6 Zufallsbedingte Verschiebungen aus Gleislageunregelmäßigkeiten; hierbei darf die geringe Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens aller ungünstigen Einflüsse berücksichtigen werden.1.7 Mindestabstand von der OberleitungNennspannungkV\tAbstand mm\nWechselstrom\t15\t150\t(100)\nWechselstrom\t25\t220\t(150)\nGleichstrom\t1,5\t35\t(25)\nGleichstrom\t3\t50\t(35)\n2 Die Verschiebungen nach 1.2 bis 1.6 dürfen bei Geschwindigkeiten bis 160 km\u002Fh auch nach den folgenden Tabellen ermittelt werden:2.1 Schwingung und Auslenkung (zu 1.2 und 1.3)Arbeitshöhe des Stromabnehmersmm\tVerschiebung mm\n6500\t170\n5000\t110\nZwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.2.2 Ausladung bei Radien von 100 m und mehr (zu 1.4)Radiusm\tAusladungmm\nSpurweite\tSpurweite\n≤ 1445 mm\t≤ 1470 mm\n100\t\t43\n120\t\t39\n150\t\t34\n200\t\t30\n250\t15\t28\n300\t13\t26\n400\t11\t24\n500\t10\t23\n600\t9\t22\n800\t8\t21\n1000\t8\t20\n2000\t6\t19\n3000\t6\t18\nₒₒ\t5\t18\nZwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.2.3 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung (zu 1.5)Arbeitshöhe desStromabnehmers\tVerschiebung bei Überhöhung oder Überhöhungsfehlbetragmm\n66\t100\t130\t150\t160\nmm\tmm\n6500\t0\t31\t58\t76\t85\n5000\t0\t23\t44\t57\t64\nZwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.\n2.4 Zufallsbedingte Verschiebungen (zu 1.6)Arbeitshöhe desStromabnehmers\tVerschiebung\nbei nicht festgelegtemGleis\tbei festgelegtemGleis\tbei festgelegtem Gleisund einem Überhöhungs-oder Querhöhenfehler≤ 5 mm\nmm\tmm\n6500\t99\t95\t32\n6000\t92\t87\t29\n5500\t85\t80\t27\n5000\t79\t73\t25\nZwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.3 Mindestfahrdrahthöhe über SchienenoberkanteNennspannungkV\tHöhemm\nWechselstrom\t15\t4950\nWechselstrom\t25\t5020\nGleichstrom\t1,5\t4850\nGleichstrom\t3\t4865\nDie Werte in Klammern dürfen nur bei vorübergehender Annäherung des Stromabnehmers an ortsfeste Bauteile angewendet werden.Bei einem Neigungskoeffizienten s = 0,225",{"abschnitt":21},"Sechster Abschnitt",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"Anlage 2","anlage-2",{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"Anlage 1","anlage-1",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 66","Inkrafttreten","66",[34,38,42],{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"Anlage 4","(zu § 10)","anlage-4",{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"Anlage 5","(zu § 11)","anlage-5",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"Anlage 6","(zu § 21)","anlage-6",[],false]