[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ebpv-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ebpv","Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2000-07-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Febpv\u002Fxml.zip",9783380,"§ 15","15","Nichtöffentlichkeit","Durchführung der Prüfung","Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich. Es können aber beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden, Mitglieder des Prüfungsausschusses, die nicht der Prüfungskommission angehören, sowie Personen, die sich auf eine Betriebsleiterprüfung vorbereiten, als Zuhörer anwesend sein. An der Beratung und Festlegung der Bewertungen in den mündlichen Prüfungsfächern dürfen nur die Mitglieder der Prüfungskommission sowie der Protokollant teilnehmen. Das Prüfungsergebnis wird den Prüflingen unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt gegeben.","EBPV - Durchführung der Prüfung - § 15 Nichtöffentlichkeit\n\nDie mündliche Prüfung ist nicht öffentlich. Es können aber beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden, Mitglieder des Prüfungsausschusses, die nicht der Prüfungskommission angehören, sowie Personen, die sich auf eine Betriebsleiterprüfung vorbereiten, als Zuhörer anwesend sein. An der Beratung und Festlegung der Bewertungen in den mündlichen Prüfungsfächern dürfen nur die Mitglieder der Prüfungskommission sowie der Protokollant teilnehmen. Das Prüfungsergebnis wird den Prüflingen unter Ausschluss der Öffentlichkeit bekannt gegeben.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 14","Mündliche Prüfung","14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 13","Schriftliche Prüfung","13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 12","Gliederung der Prüfung","12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 16","Ausweispflicht und Belehrung","16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 17","Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße","17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 18","Rücktritt und Nichtteilnahme","18",[],false]