[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ebrg-19":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ebrg","Gesetz über Europäische Betriebsräte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1996-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Febrg\u002Fxml.zip",1218781,"§ 19","19","Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung","Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung","Soll ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer eingeführt werden, ist schriftlich zu vereinbaren, unter welchen Voraussetzungen die Arbeitnehmervertreter das Recht haben, die ihnen übermittelten Informationen gemeinsam zu beraten und wie sie ihre Vorschläge oder Bedenken mit der zentralen Leitung oder einer anderen geeigneten Leitungsebene erörtern können. Die Unterrichtung muss sich insbesondere auf grenzübergreifende Angelegenheiten erstrecken, die erhebliche Auswirkungen auf die Interessen der Arbeitnehmer haben.","EBRG - Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung - § 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung\n\nSoll ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer eingeführt werden, ist schriftlich zu vereinbaren, unter welchen Voraussetzungen die Arbeitnehmervertreter das Recht haben, die ihnen übermittelten Informationen gemeinsam zu beraten und wie sie ihre Vorschläge oder Bedenken mit der zentralen Leitung oder einer anderen geeigneten Leitungsebene erörtern können. Die Unterrichtung muss sich insbesondere auf grenzübergreifende Angelegenheiten erstrecken, die erhebliche Auswirkungen auf die Interessen der Arbeitnehmer haben.",{"teil":21},"Dritter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 18","Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung","18",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 17","Gestaltungsfreiheit","17",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 16","Kosten und Sachaufwand","16",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 20","Übergangsbestimmung","20",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 21","Voraussetzungen","21",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 22","Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats","22",[],false]