[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ebrg-25":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ebrg","Gesetz über Europäische Betriebsräte","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1996-10-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Febrg\u002Fxml.zip",1218787,"§ 25","25","Konstituierende Sitzung, Vorsitzender","Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats","(1) Die zentrale Leitung lädt unverzüglich nach Benennung der Mitglieder zur konstituierenden Sitzung des Europäischen Betriebsrats ein. Der Europäische Betriebsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.\n(2) Der Vorsitzende des Europäischen Betriebsrats oder im Falle seiner Verhinderung der Stellvertreter vertritt den Europäischen Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Europäischen Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende oder im Falle seiner Verhinderung der Stellvertreter berechtigt.","EBRG - Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes - Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats - § 25 Konstituierende Sitzung, Vorsitzender\n\n(1) Die zentrale Leitung lädt unverzüglich nach Benennung der Mitglieder zur konstituierenden Sitzung des Europäischen Betriebsrats ein. Der Europäische Betriebsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.\n(2) Der Vorsitzende des Europäischen Betriebsrats oder im Falle seiner Verhinderung der Stellvertreter vertritt den Europäischen Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Europäischen Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende oder im Falle seiner Verhinderung der Stellvertreter berechtigt.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Vierter Teil","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 24","Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats","24",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 23","Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter","23",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 22","Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats","22",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 26","Ausschuss","26",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 27","Sitzungen","27",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 28","Beschlüsse, Geschäftsordnung","28",[],false]