[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eeg-35a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":58},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eeg","Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2014-07-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feeg_2014\u002Fxml.zip",1219006,"§ 35a","35a","Entwertung von Zuschlägen","Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen","(1) Die Bundesnetzagentur entwertet einen Zuschlag, 1.soweit der Zuschlag nach Ablauf der Frist zur Realisierung der Anlage erlischt,\n2.wenn der Bieter seinen Zuschlag zurückgeben darf und soweit er von diesem Recht Gebrauch gemacht hat,\n3.soweit die Bundesnetzagentur den Zuschlag nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zurücknimmt oder widerruft oder\n4.soweit der Zuschlag durch Zeitablauf oder auf sonstige Weise seine Wirksamkeit verliert.\n(2) Wird eine Zahlungsberechtigung nachträglich aufgehoben, wird auch der zugrundeliegende Zuschlag entwertet.","EEG - Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung - Ausschreibungen - Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen - § 35a Entwertung von Zuschlägen\n\n(1) Die Bundesnetzagentur entwertet einen Zuschlag, 1.soweit der Zuschlag nach Ablauf der Frist zur Realisierung der Anlage erlischt,\n2.wenn der Bieter seinen Zuschlag zurückgeben darf und soweit er von diesem Recht Gebrauch gemacht hat,\n3.soweit die Bundesnetzagentur den Zuschlag nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zurücknimmt oder widerruft oder\n4.soweit der Zuschlag durch Zeitablauf oder auf sonstige Weise seine Wirksamkeit verliert.\n(2) Wird eine Zahlungsberechtigung nachträglich aufgehoben, wird auch der zugrundeliegende Zuschlag entwertet.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 3","Abschnitt 3","Unterabschnitt 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 35","Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert","35",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 34a","Unionsfremde Bieter","34a",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 34","Ausschluss von Bietern","34",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 36","Gebote für Windenergieanlagen an Land","36",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 36a","Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land","36a",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 36b","Höchstwert für Windenergieanlagen an Land","36b",[51],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 24.02.2026 – EnVR 9\u002F24","ECLI:DE:BGH:2026:240226BENVR9.24.0","Nachsicht\nZur Gewährung von Nachsicht bei Versäumung der Frist zur Beantragung einer Zahlungsberechtigung nach § 37d EEG 2017.","2026-02-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE704362026.zip","rechtsprechung",false]