[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eeg-39n":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eeg","Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2014-07-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feeg_2014\u002Fxml.zip",1219050,"§ 39n","39n","Innovationsausschreibungen","Ausschreibungen für innovative Konzepte","(1) Die Bundesnetzagentur führt Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien durch. Die Teilnahme an diesen Ausschreibungen ist nicht auf einzelne erneuerbare Energien beschränkt. Auch können Gebote für Kombinationen oder Zusammenschlüsse verschiedener erneuerbarer Energien abgegeben werden.\n(2) (weggefallen)\n(3) Die Einzelheiten der Innovationsausschreibungen werden in einer Rechtsverordnung nach § 88d näher bestimmt. Dabei soll sichergestellt werden, dass besonders netz- oder systemdienliche technische Lösungen gefördert werden, die sich im technologieneutralen wettbewerblichen Verfahren als effizient erweisen.\n(4) (weggefallen)","EEG - Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung - Ausschreibungen - Ausschreibungen für innovative Konzepte - § 39n Innovationsausschreibungen\n\n(1) Die Bundesnetzagentur führt Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien durch. Die Teilnahme an diesen Ausschreibungen ist nicht auf einzelne erneuerbare Energien beschränkt. Auch können Gebote für Kombinationen oder Zusammenschlüsse verschiedener erneuerbarer Energien abgegeben werden.\n(2) (weggefallen)\n(3) Die Einzelheiten der Innovationsausschreibungen werden in einer Rechtsverordnung nach § 88d näher bestimmt. Dabei soll sichergestellt werden, dass besonders netz- oder systemdienliche technische Lösungen gefördert werden, die sich im technologieneutralen wettbewerblichen Verfahren als effizient erweisen.\n(4) (weggefallen)",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 3","Abschnitt 3","Unterabschnitt 7",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 39m","Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen","39m",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 39l","Höchstwert für Biomethananlagen","39l",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 39k","Gebote für Biomethananlagen","39k",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 39o","Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung","39o",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 39p","Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff","39p",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 39q","Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff","39q",[],false]