[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eg-fgv_2011-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eg-fgv_2011","Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2011-02-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feg-fgv_2011\u002Fxml.zip",1219424,"§ 20","20","Anwendungsbereich und Voraussetzungen","EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge","(1) Für die Genehmigung von 1.Zugmaschinen, Anhängern oder gezogenen auswechselbaren Maschinen, die zum Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt sind, unabhängig davon, ob sie in einer oder in mehreren Stufen gefertigt werden, sowie\n2.Systemen, selbstständigen technischen Einheiten und Bauteilen\nnach der Richtlinie 2003\u002F37\u002FEG sind die Bestimmungen dieser Richtlinie anzuwenden.\n(2) Die Bestimmungen der Richtlinie 2003\u002F37\u002FEG gelten nicht für 1.Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 6 km\u002Fh;\n2.speziell zum Einsatz in der Forstwirtschaft bestimmte Maschinen wie Seilschlepper (Skidder) und Rückezüge (Forwarder) nach ISO-Norm 6814:2000;\n3.Forstmaschinen auf Fahrgestell für Erdbaumaschinen nach ISO-Norm 6165:2001;\n4.auswechselbare Maschinen, die im öffentlichen Straßenverkehr von einem anderen Fahrzeug in vollständig angehobener Stellung mitgeführt werden (Anbaugeräte).\n(3) Die Genehmigung nach Absatz 1 wird dem Hersteller auf Antrag erteilt.\n(4) Für die Begriffsbestimmungen gilt Artikel 2 der Richtlinie 2003\u002F37\u002FEG.","EG-FGV_2011 - EG-Autorisierung für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen - EG-Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge - § 20 Anwendungsbereich und Voraussetzungen\n\n(1) Für die Genehmigung von 1.Zugmaschinen, Anhängern oder gezogenen auswechselbaren Maschinen, die zum Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft bestimmt sind, unabhängig davon, ob sie in einer oder in mehreren Stufen gefertigt werden, sowie\n2.Systemen, selbstständigen technischen Einheiten und Bauteilen\nnach der Richtlinie 2003\u002F37\u002FEG sind die Bestimmungen dieser Richtlinie anzuwenden.\n(2) Die Bestimmungen der Richtlinie 2003\u002F37\u002FEG gelten nicht für 1.Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 6 km\u002Fh;\n2.speziell zum Einsatz in der Forstwirtschaft bestimmte Maschinen wie Seilschlepper (Skidder) und Rückezüge (Forwarder) nach ISO-Norm 6814:2000;\n3.Forstmaschinen auf Fahrgestell für Erdbaumaschinen nach ISO-Norm 6165:2001;\n4.auswechselbare Maschinen, die im öffentlichen Straßenverkehr von einem anderen Fahrzeug in vollständig angehobener Stellung mitgeführt werden (Anbaugeräte).\n(3) Die Genehmigung nach Absatz 1 wird dem Hersteller auf Antrag erteilt.\n(4) Für die Begriffsbestimmungen gilt Artikel 2 der Richtlinie 2003\u002F37\u002FEG.",{"abschnitt":21,"kapitel":22},"Abschnitt 4","Kapitel 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 19","Besondere Verfahren","19",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 18","Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen","18",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 17","Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung","17",[37,41,44],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 21","Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung","21",{"norm_key":42,"title":34,"slug":43},"§ 22","22",{"norm_key":45,"title":30,"slug":46},"§ 23","23",[],false]