[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eidkg-21":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eidkg","Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-06-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feidkg\u002Fxml.zip",9783798,"§ 21","21","Ungültigkeit","Pflichten des Karteninhabers; Ungültigkeit und Einziehung","(1) Eine eID-Karte ist ungültig, wenn 1.Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder mit Ausnahme der Angabe über die Anschrift unzutreffend sind oder\n2.die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.\n(2) Die eID-Karte-Behörde hat eine eID-Karte für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung im Zeitpunkt der Ausstellung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.","EIDKG - Pflichten des Karteninhabers; Ungültigkeit und Einziehung - § 21 Ungültigkeit\n\n(1) Eine eID-Karte ist ungültig, wenn 1.Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder mit Ausnahme der Angabe über die Anschrift unzutreffend sind oder\n2.die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.\n(2) Die eID-Karte-Behörde hat eine eID-Karte für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung im Zeitpunkt der Ausstellung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 6",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 20","Pflichten des Karteninhabers","20",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 19a","Verwendung von im eID-Karte-Register gespeicherten Daten","19a",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 19","eID-Karte-Register","19",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 22","Einziehung und Sicherstellung","22",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 23","Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung","23",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 24","Bußgeldvorschriften","24",[],false]