[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-eidkg-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"eidkg","Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-06-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feidkg\u002Fxml.zip",9783778,"§ 4","4","Kartenmuster; Seriennummer; Chip","Allgemeine Vorschriften","(1) Die eID-Karte wird nach einem einheitlichen Muster ausgestellt.\n(2) Jede eID-Karte erhält eine neue Seriennummer. Die Seriennummer, das Sperrkennwort und Sperrmerkmale dürfen keine Daten über die Person des Karteninhabers oder Hinweise auf solche Daten enthalten.\n(3) Die eID-Karte enthält neben der Seriennummer, der Angabe der ausstellenden Behörde, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer und der Zugangsnummer folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Karteninhaber: 1.Familienname und Vornamen und\n2.Tag und Ort der Geburt.\n(4) Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden: 1.Familienname und Geburtsname,\n2.Vornamen,\n3.Doktorgrad,\n4.Tag und Ort der Geburt,\n5.Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,\n6.Staatsangehörigkeit,\n7.Ordensname, Künstlername,\n8.Dokumentenart und\n9.letzter Tag der Gültigkeitsdauer.\nZur Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 8a Absatz 1 Satz 1 dürfen auf einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät die Daten nach Satz 1 gespeichert werden.\n(5) Die gespeicherten Daten sind gegen unbefugtes Verändern, Löschen und Auslesen zu sichern.","EIDKG - Allgemeine Vorschriften - § 4 Kartenmuster; Seriennummer; Chip\n\n(1) Die eID-Karte wird nach einem einheitlichen Muster ausgestellt.\n(2) Jede eID-Karte erhält eine neue Seriennummer. Die Seriennummer, das Sperrkennwort und Sperrmerkmale dürfen keine Daten über die Person des Karteninhabers oder Hinweise auf solche Daten enthalten.\n(3) Die eID-Karte enthält neben der Seriennummer, der Angabe der ausstellenden Behörde, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer und der Zugangsnummer folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Karteninhaber: 1.Familienname und Vornamen und\n2.Tag und Ort der Geburt.\n(4) Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden: 1.Familienname und Geburtsname,\n2.Vornamen,\n3.Doktorgrad,\n4.Tag und Ort der Geburt,\n5.Anschrift; hat der Karteninhaber keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe „keine Wohnung in Deutschland“ eingetragen werden,\n6.Staatsangehörigkeit,\n7.Ordensname, Künstlername,\n8.Dokumentenart und\n9.letzter Tag der Gültigkeitsdauer.\nZur Einrichtung eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 8a Absatz 1 Satz 1 dürfen auf einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät die Daten nach Satz 1 gespeichert werden.\n(5) Die gespeicherten Daten sind gegen unbefugtes Verändern, Löschen und Auslesen zu sichern.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Besitz und Eigentum; Hersteller, Vergabestelle und Sperrlistenbetreiber","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Begriffsbestimmungen","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","eID-Karte","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Gültigkeitsdauer","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Sachliche Zuständigkeit","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Örtliche Zuständigkeit","7",[],false]