[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-einbtestv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"einbtestv","Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-08-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feinbtestv\u002Fxml.zip",9783909,"§ 3","3","Verfahren des Einbürgerungstests über Landesstellen",null,"In dem Fall, dass ein Land die gesamte technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests in seinem Zuständigkeitsbereich selbst mittels seiner Behörden oder von ihm beauftragter Stellen organisiert, erhält es die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen und sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf entsprechend § 2 Abs. 3 sowie für die Testauswertung und die Ausstellung einer Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck.","EINBTESTV - § 3 Verfahren des Einbürgerungstests über Landesstellen\n\nIn dem Fall, dass ein Land die gesamte technische Durchführung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests in seinem Zuständigkeitsbereich selbst mittels seiner Behörden oder von ihm beauftragter Stellen organisiert, erhält es die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen und sorgt für den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf entsprechend § 2 Abs. 3 sowie für die Testauswertung und die Ausstellung einer Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Verfahren des Einbürgerungstests unter Mitnutzung von Prüfstellen des Bundesamtes","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Datenerhebung und -verarbeitung","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Inkrafttreten","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Anlage 1","Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen","anlage-1",[],false]