[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-einglmv_2026-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"einglmv_2026","Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2026","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-12-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feinglmv_2026\u002Fxml.zip",9783953,"§ 3","3","Neuberechnung der Anteile der Mittel nach Veränderung der Zuständigkeit von Jobcentern",null,"Verändert sich die Zuständigkeit von Jobcentern für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Verlauf des Jahres 2026, so kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Neuberechnung der Anteile der zu verteilenden Mittel für die betreffenden Jobcenter vornehmen. Dabei sind die anderen und ergänzenden Maßstäbe nach § 1 Absatz 4 bis 6 und nach § 2 Absatz 4 und 5 zu berücksichtigen.","EINGLMV_2026 - § 3 Neuberechnung der Anteile der Mittel nach Veränderung der Zuständigkeit von Jobcentern\n\nVerändert sich die Zuständigkeit von Jobcentern für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Verlauf des Jahres 2026, so kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Neuberechnung der Anteile der zu verteilenden Mittel für die betreffenden Jobcenter vornehmen. Dabei sind die anderen und ergänzenden Maßstäbe nach § 1 Absatz 4 bis 6 und nach § 2 Absatz 4 und 5 zu berücksichtigen.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Eingliederungsleistungen","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Außerkrafttreten","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Inkrafttreten","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Anlage 1","(zu § 1 Absatz 5 Satz 5)","anlage-1",[],false]