[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-einsatzwvg-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"einsatzwvg","Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2007-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feinsatzwvg\u002Fxml.zip",1220437,"§ 15","15","Befristete Arbeitsverhältnisse","Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer","Einsatzgeschädigte nach § 1 Nummer 4, deren Erwerbsfähigkeit infolge des Einsatzunfalls am Ende der Schutzzeit um mindestens 30 Prozent gemindert ist, können eine an das befristete Arbeitsverhältnis unmittelbar anschließende Weiterverwendung entsprechend § 8 beanspruchen. Erfolgt die Weiterverwendung in einem Arbeitsverhältnis, gilt § 14 Satz 3 entsprechend.","EINSATZWVG - Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie frühere Arbeitnehmerinnen und frühere Arbeitnehmer - § 15 Befristete Arbeitsverhältnisse\n\nEinsatzgeschädigte nach § 1 Nummer 4, deren Erwerbsfähigkeit infolge des Einsatzunfalls am Ende der Schutzzeit um mindestens 30 Prozent gemindert ist, können eine an das befristete Arbeitsverhältnis unmittelbar anschließende Weiterverwendung entsprechend § 8 beanspruchen. Erfolgt die Weiterverwendung in einem Arbeitsverhältnis, gilt § 14 Satz 3 entsprechend.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 14","Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit","14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 13","Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit","13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 12","Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung","12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 16","Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks","16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 17","Erstattungsanspruch","17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 18","Entschädigung","18",[],false]