[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-einwv-16":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"einwv","Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-02-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Feinwv\u002Fxml.zip",1220535,"§ 16","16","Widerruf der Anerkennung","Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung","Die zuständige Stelle hat die Anerkennung eines anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung zu widerrufen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, denen zufolge die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr erfüllt sind. Vor der Entscheidung über den Widerruf ist der Anbieter des anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung anzuhören.","EINWV - Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung - § 16 Widerruf der Anerkennung\n\nDie zuständige Stelle hat die Anerkennung eines anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung zu widerrufen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, denen zufolge die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr erfüllt sind. Vor der Entscheidung über den Widerruf ist der Anbieter des anerkannten Dienstes zur Einwilligungsverwaltung anzuhören.",{"teil":21},"Teil 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 15","Meldung von Beschwerden","15",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 14","Anzeige von Änderungen","14",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 13","Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung","13",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 17","Maßnahmen durch Hersteller und Anbieter von Abruf- und Darstellungssoftware","17",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 18","Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung","18",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 19","Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Berücksichtigung der Einstellungen der Endnutzer","19",[],false]