[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ekfv-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ekfv","Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-06-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fekfv\u002Fxml.zip",9825693,"§ 14","14","Ordnungswidrigkeiten",null,"Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 2 ein Elektrokleinstfahrzeug in Betrieb setzt,\n2.entgegen § 2 Absatz 1 Satz 2 eine dort genannte Bestätigung oder Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,\n3.entgegen § 2 Absatz 4 die Inbetriebnahme anordnet oder zulässt,\n3a.entgegen § 2a Satz 2 die ausländische Erlaubnis nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,\n4.entgegen § 8 eine Person befördert oder einen Anhänger betreibt,\n5.entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 eine andere Verkehrsfläche befährt,\n6.entgegen § 11 Absatz 1 nicht richtig fährt, sich an ein fahrendes Fahrzeug anhängt oder freihändig fährt,\n7.entgegen § 11 Absatz 3 eine Richtungsänderung nicht ankündigt,\n8.entgegen § 11 Absatz 4 Satz 2 schnellerem Radverkehr das Überholen nicht ermöglicht oder\n9.entgegen § 11 Absatz 4 Satz 3 einen Fußgänger behindert oder gefährdet.","EKFV - § 14 Ordnungswidrigkeiten\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 2 ein Elektrokleinstfahrzeug in Betrieb setzt,\n2.entgegen § 2 Absatz 1 Satz 2 eine dort genannte Bestätigung oder Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,\n3.entgegen § 2 Absatz 4 die Inbetriebnahme anordnet oder zulässt,\n3a.entgegen § 2a Satz 2 die ausländische Erlaubnis nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,\n4.entgegen § 8 eine Person befördert oder einen Anhänger betreibt,\n5.entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 eine andere Verkehrsfläche befährt,\n6.entgegen § 11 Absatz 1 nicht richtig fährt, sich an ein fahrendes Fahrzeug anhängt oder freihändig fährt,\n7.entgegen § 11 Absatz 3 eine Richtungsänderung nicht ankündigt,\n8.entgegen § 11 Absatz 4 Satz 2 schnellerem Radverkehr das Überholen nicht ermöglicht oder\n9.entgegen § 11 Absatz 4 Satz 3 einen Fußgänger behindert oder gefährdet.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 13","Lichtzeichen","13",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 12","Besonderheiten bei angeordneten Verkehrsverboten nach der Straßenverkehrs-Ordnung","12",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 11","Allgemeine Verhaltensregeln","11",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 15","Übergangsbestimmungen","15",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Anlage 1","(zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3)","anlage-1",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Anlage 2","(zu § 7 Nummer 1)","anlage-2",[],false]