[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-elekausbv_2021-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"elekausbv_2021","Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-03-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Felekausbv_2021\u002Fxml.zip",1220639,"§ 12","12","Prüfungsbereich Systementwurf","Gesellenprüfung","(1) Im Prüfungsbereich Systementwurf hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.eine technische Problemanalyse durchzuführen und unter der Einhaltung von Vorschriften und der Berücksichtigung von technischen Regelwerken, Wirtschaftlichkeit und Betriebsabläufen Lösungskonzepte zu entwickeln,\n2.Anlagenspezifikationen festzulegen, elektrotechnische Komponenten und Software auszuwählen, Schaltungsunterlagen anzupassen sowie Standardsoftware anzuwenden und\n3.Datenschutz und Informationssicherheit zu berücksichtigen.\n(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind 1.in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik der Entwurf einer Änderung einer gebäudetechnischen Anlage und\n2.in der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik der Entwurf einer Änderung einer Automatisierungsanlage zugrunde zu legen.\n(3) Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\n(4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.","ELEKAUSBV_2021 - Gesellenprüfung - § 12 Prüfungsbereich Systementwurf\n\n(1) Im Prüfungsbereich Systementwurf hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.eine technische Problemanalyse durchzuführen und unter der Einhaltung von Vorschriften und der Berücksichtigung von technischen Regelwerken, Wirtschaftlichkeit und Betriebsabläufen Lösungskonzepte zu entwickeln,\n2.Anlagenspezifikationen festzulegen, elektrotechnische Komponenten und Software auszuwählen, Schaltungsunterlagen anzupassen sowie Standardsoftware anzuwenden und\n3.Datenschutz und Informationssicherheit zu berücksichtigen.\n(2) Für den Nachweis nach Absatz 1 sind 1.in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik der Entwurf einer Änderung einer gebäudetechnischen Anlage und\n2.in der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik der Entwurf einer Änderung einer Automatisierungsanlage zugrunde zu legen.\n(3) Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.\n(4) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 11","Prüfungsbereich Kundenauftrag","11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 10","Prüfungsbereiche von Teil 2","10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 9","Inhalt von Teil 2","9",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 13","Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse","13",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 14","Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde","14",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 15","Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung","15",[],false]